Nicht gerade erfreulich...
Sehr geehrter Herr XXX
Wir nehmen Bezug auf Ihr Kontakt vom 22. Februar 2023 und danken Ihnen dafür.
Uns ist bestens bewusst, was unseren Kunden die Qualität und Zuverlässigkeit betreffend Ihre Mobilität bedeutet. Sie investieren viel, nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen und Emotionen. In diesem Bewusstsein schafft CUPRA die Voraussetzungen für einen optimalen Betrieb eines jeden CUPRA. Deshalb können wir Ihren Unmut bezüglich Ihrer Beanstandung bestens verstehen.
Beim CUPRA in Ihrem Besitz handelt es sich eine neue Generation in der Automobilindustrie. Hier sprechen wir von innovativen Fahrzeugen aus dem Hause CUPRA S.A.U., wo analog anderer Automobilhersteller Updates unumgänglich sind, damit der geforderte Qualitätsanspruch im Rahmen von Beanstandungen stetig angepasst und optimiert werden kann.
Der Hersteller CUPRA S.A.U.arbeitet an einer Release des Software-Updates, unter anderem an der ME Version 4.3.1. Leider können wir Ihnen keinen Zeitpunkt für das seitens Hersteller in Aussicht gestellte Software-Update nennen. Wir gehen davon aus, dass mit einer Lösung bis Ende Q3/2023 gerechnet werden kann – es gilt zu bedenken, dass das ein unverbindlicher und voraussichtlicher Termin ist. Die entsprechenden Details der neuen Software liegen uns nicht vor.
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber CUPRA S.A.U. sind aus der Werksgarantie ausgeschlossen. Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Das gleiche gilt für Ersatzansprüche wie z.B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.»
Gerne möchte wir Sie darauf hinweisen, dass die CUPRA Partner wie auch wir als AMAG Import AG auf eine technische Abhilfemassnahme seitens der CUPRA S.A.U. angewiesen sind. Auf deren Terminplan bei der erforderlichen Lösungsfindung haben wir leider keinen direkten Einfluss. Ihr betreuender CUPRA-Betrieb wird Sie kontaktieren, sobald das benötigte Update online zur Verfügung steht.
Die Garantieleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des zwischen Ihnen und Ihrem Verkäufer abgeschlossenen Kauf- und Leasingvertrages. Betreffend Rücknahme- oder Eintauschofferte empfehlen wir Ihnen, Ihren Verkäufer als rechtlichen Vertragspartner darauf anzusprechen. Aus vertraglichen Gründen können wir als Importeur keine Angebote zu den von Ihnen gewünschten Punkten unterbreiten.
Gerne hätten wir Ihren Erwartungen entsprechend geantwortet, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben wären.
Freundliche Grüsse