Ich gebe zu bedenken:
Ein Leasingfahrzeug ist fremdes Eigentum.
Eine unautorisierte, nicht mit dem Eigentümer abgestimmte Reparatur ist ein klarer Verstoß gegenüber den Leasingbedingungen.
Schäden sind entweder dem Leasinggeber zu melden (wenn es denn Schäden und keine üblichen Gebrauchsspuren sind) bzw. bei VW Leasing einem Konzernpartner (ich hab‘s gerade durch wegen eines fremdverschuldeten Unfalls)
Wird vermutlich nicht auffallen, wenn du zum Felgendoktor gehst, aber formal setzt man sich damit in eine schwache Position und macht sich dann eher schadenersatzpflichtig.
Ich würde bei Beanstandung bei Rückgabe meinen Einwand geltend machen, dass es sich um einen kosmetischen Mangel handelt, der zur üblichen Abnutzung gehört.
Dann muss sich die Leasinggesellschaft erst mal äußern.
Wenn ein Felgendoktor die Felge für ein paar Euro richten könnte, dann darf der Abzug auch maximal diesen Wert betragen.
Oder die Instandsetzung durch den Felgendoktor wird als nicht fachgerecht angesehen.
Dann sollte ich’s auch nicht heimlich machen