Er steht definitiv dann drin wenn ein risikoloses Andienungsrecht im Vertrag vereinbart ist. Das ist nämlich dann der Kaufpreis zudem man das Fahrzeug übernehmen kann. Meine Partnerin hat davon Gebrauch gemacht und ihren Mini exakt zu dem Preis gekauft, der im Leasingvertrag als Restwert vereinbart war. Damit hat sie einen Riesendeal gemacht weil der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes deutlich höher gewesen wäre. Ist kein risikoloses Andienungsrecht vereinbart ergibt sich der Restwert implizit aus der Differenz zwischen Nettodarlehensbetrag und dem vom Kunden zu zahlenden Preis (Summe aller Raten, zzgl. ggf. Leasingsonderzahlung, ggf. Zinsen und Gebühren) Das ist in allen meinen Verträgen detailliert und transparent aufgeschlüsselt. Es kommt aber vermutlich auf den Leasingeber an. Ich habe aber noch nie bei VW geleast sondern bisher nur 1x bei Volvo und 5x bei BMW und meine Partnerin 1x bei BMW (Mini).