Gut unterrichtete juristische Kreise flüstern, daß es nach Vertragsunterschrift für einen Autokauf kein klassisches Widerrufsrecht gibt. Nur angenommen doch, könnte man eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Sonst passiert:
Da steht ein Auto im Autohaus, dass ich kaufen möchte. Da sagt der Händler, ja gerne, aber Sie müssen 14 Tage warten🤣
#devnull...Das kann also nicht der Grund gewesen sein.
Ich glaube das Widerrufsrecht war bei ihm geltend, weil er das Auto dort finanziert hat.
Ich kenne mich aber rechtlich nicht so gut aus um das selbst bewerten zu können.
Da mich das jetzt aber auch interessiert, werde ich ihn fragen.