Hallo T-Born, lies doch mal weiter vorn hier im Faden und stöbere mal ein bisschen auf der Seite von MisterDotCom. Dort werden dir solche Fragen beantwortet und auch das Verfahren beschrieben. U.a. gibt es da auch die Typgenehmigung der Kupplung inklusive Prüfbericht des TÜV zum Download. Das einzige, was der TÜV nach dem Einbau noch machen muss, ist den ordnungsgemäßen Einbau zu prüfen und zu bestätigen. Mit dem ganzen Papier musst du dann noch zu deiner Zulassungsstelle und das Ganze eintragen lassen. Aber selbst dafür ist ein Mustertext in dem Dokument dabei.
Und versteife dich bitte nicht auf einen Cupra-Händler. Das sind nicht die Experten für diesen Umbau. Meiner wusste nichtmal, dass es diese Lösung gibt. Gehe doch zu MisterDotCom oder einem ihrer Einbaupartner. Die bieten Kupplungen an für alle möglichen E-Fahrzeuge, bei denen es laut deren Herstellern und Händlern völlig unmöglich ist. Die machen das täglich, kennen sich damit aus, kriegen ihre Konstruktionen auch zugelassen und erzählen dir nicht aus Unkenntnis die Geschichte vom Pferd.
Und mit dem TÜV ist es das Gleiche. Dein Prüfingenieur vor Ort hat die Kombi aus Born/ ID.3 und AHK noch nie gesehen. Er kann gar nicht wissen, was der AHK-Hersteller da schon hat machen lassen, woher auch? Also entweder legst du ihm das alles schon vorbereitet zurecht, und hoffst, dass er damit klarkommt. Oder gehst halt gleich zu einem, der sich auskennt.
Danke dafür.
Ich lasse die Kupplung jetzt von Rameder montieren. Dort wurde mir auch versichert das da ein Gutachten nach §21 StVZO von MisterDot.com dabei ist.
Ich bin gespannt. Ich melde mich zurück wenn Montage und TÜV-Abnahme erfolgt sind.