Ich habe einen Standard-Vertrag mit den ganz allgemeinen AGB von SEAT/Cupra. Da ist interessanterweise gar keine Preisanpassungsklausel drin. Das heißt, es gilt das BGB, wonach Preise nur 4 Monate bindend sind. Faktisch ist das für den Händler sogar ein gewisses Risiko, dass nicht exakt zu regeln.
In meinem konkreten Vertrag hat der Händler nur noch eine für mich sogar positive Ergänzung aufgenommen: "Da die Lieferprognose des Herstellers länger als 4 Monate beträgt und somit eine Preisgarantie auf die UPE nicht garantiert werden kann, bezieht sich der Nachlass im Falle einer Preiserhöhung durch den Hersteller prozentual auf die dann neu gültige UPE zum Auslieferungszeitpunkt." Dass es keine Preisgarantie gibt, ergibt sich ja aus dem BGB. Jedoch habe ich mir durch diese Klausel den (in meinem Fall recht hohen) Vermittler-Rabatt auf die UPE gesichert.
Spannend finde ich, dass Cupra gar keine entsprechende Preisanpassungsklausel in ihren Standard-Verträgen drin hat (die o.g. Passage des Händlers in meinem Vertrag ist keine Preisanpassungsklausel). Demnach müssten wir mit den Standard-Verträgen je nach Rechtssprechung 3-5% Mehrkosten hinnehmen, mehr jedoch nicht. Falls der Preis noch höher wird, hat man aber auch nur ein Rücktrittsrecht - ein Auto hätte man dann immer noch nicht. Ob Cupra/Seat/VW aber im Allgemeinen die höheren Preise nach Preisanpassungen an die Händler durchreicht, oder aber den Preis vom Bestellzeitpunkt berücksichtigt, wissen wir noch immer nicht genau. Und ob der Händler die höheren Preise durchreicht, hängt sicher auch wieder vom Einzelfall ab. Mein Händler jedenfalls verdient an meinem neuen Born auf Grund des extremen Rabatts jedenfalls praktisch nichts, daher würde mein Händler auf jeden Fall einen höheren Herstellerpreis an mich weitergeben müssen. Daher ist für mich die Frage, wie sich der Hersteller hier üblicherweise bei Preisänderungen verhält.