Beiträge von YaLaSa
-
-
Mir hat Mandy heute über den Chat der Cupra Homepage geantwortet, vll gibt es ja mehrere Mandys

Allerdings wurde ich heute auch gebeten nicht mehr vor der geplanten Produktionswoche nachzufragen (KW35), was mich aber nicht weiter interessiert, in 2 Wochen wieder. Es könnte sich ja was ändern wie die Verschiebung um 6 Wochen nach hinten, ohne Benachrichtigung.

Beim ersten Borni lief das besser...
-
-
Bei uns hat eine weitere Abfrage letzte Woche ergeben: Produktion verschoben von KW29 in KW35.
Was irgendwie blöd ist, da unser neuer Born zu der Zeit schon mit uns im Urlaub sein sollte, ursprünglich hätte eine Ablösung am 15.06. klappen sollen...
Über den Whats-app Chat reicht die Kommissionsnummer nicht, sondern es wird eine längere Nummer, Kommissions-Key, verlangt. Wo bekommt man den her?
-
-
Es wird immer länger, was aber nicht an einem Anbieter liegt sondern eher an der Anzahl der Anträge.
2022 EnBW 137 Tage
2023 ADAC 145 Tage
2024 ADAC 244 Tage
2025 Instadriver 269 Tage
2025 EnBW ca 120 Tage
2026 EnbW -läuft-
2026 EnBW -läuft-
-
Wir hatten für 2025 bei Instadrive beantragt. Schau doch mal in der THG Liste, da siehst du gut, wie lange es bei anderen gedauert hat.
Für 2026 hab ich bei EnBW beantragt, 215€ fest
-
Naja, aber nur wenn man bei EnBW direkt lädt, wenn du an anderen Säulen lädst ist es schnell teurer. Und wenn ich bei Tesla 0,44€ zahle, kostet es nach 120kwh gleich.
Im Urlaub hab ich ca 650kwh nachgeladen, da hat sich die Tesla Mitgliedschaft gelohnt!!!
-
Unsere wurden schon beide gewechselt, sind aber schon wieder hin. Wir lassen es jetzt auch, bringt nichts außer Kosten...
-
Alles anzeigen
Das hängt vom Anbieter ab.
Seriös ist eine Vermittlung ausschließlich für das beantragte Jahr.
Mit eindeutigem Hinweis, dass man automatisch auch für das Folgejahr beantragt, fände ich auch noch okay.
Einige Anbieter verschweigen dies quasi komplett und führen es nur in den AGB auf.
Bei denen gibt es meist eine Kündigungsfrist, bis zu der man für das Folgejahr gekündigt haben muss.
Deswegen muss man eigentlich immer in die AGB schauen.
Hier z.B. der passende Paragraph aus der Instadrive AGB:
Hi,
ich habe dieses Jahr über Instadrive beantragt, bei mir steht in den AGB anderes drin. Meine AGB sind vom Januar 2025
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Verpflichtungsjahr ist das
Kalenderjahr, für das ein E-Fahrzeug gem. § 3 angemeldet wird. Der Vertrag verlängert
sich um ein Verpflichtungsjahr, wenn der Nutzer das bzw. die angemeldeten E-
Fahrzeuge für ein weiteres Jahr gem. § 4 bestätigt hat.
§ 4 Bestätigung von E-Fahrzeugen für Folgejahre
Die Registrierung eines bereits erstmalig nach § 3 angemeldeten E-Fahrzeugs für ein
weiteres Verpflichtungsjahr (“Bestätigung”) erfolgt entweder durch einen erneuten
Upload des Fahrzeugscheins oder durch ein in der THG-Service-Plattform vorgesehenes
Verfahren, mit dem der Nutzer bestätigt, dass sich bzgl. des jeweiligen E-Fahrzeugs
keine Änderungen ergeben haben. Der Nutzer kann zwischen diesen beiden Verfahren
zur Bestätigung frei wählen, sofern dies nicht durch gesetzliche oder sonstige
verpflichtende Vorgaben oder seitens INSTADRIVE vorgegeben wird. Die Bestätigung
eines E-Fahrzeugs ist bis 10. November des betreƯenden Verpflichtungsjahres möglich.