Aber ich sehe es ebenfalls so, dass der Händler sprich die Niederlassung der "Erfüllungsgehilfe" gegenüber Ansprüchen der Garantieleistungen des Herstellers ist. Es heißt ja auch "Neuwagengarantie" .
Ist ja auch so. Aber wenn der Hersteller eine Vertriebsorganisation gründet und sein eigenes Vertriebsnetz aufbaut habe ich eben meine Ansprüche an die Niederlassung, die z.B. als GmbH oder OHG unter einer Holding oder der AG des Herstellers hängt. Dann habe ich eben einen Anspruch an die BMW Niederlassung Frankfurt, die gehört aber zur BMW AG. Ich habe bereits in einem solchen System gearbeitet und kenne solche Strukturen. Die Kollegen aus der Rechtsabteilung sitzen alle im selben Gang, wenn nicht sogar in einem Großraumbüro. 😛