Beiträge von Jochen_145

    Das stimmt aber nur für den 58er Born, da die Produktion bis dahin eingestellt wird.

    das wäre mir neu und ist auch sinnfrei, da es in der Vernetzung keinerlei Unterscheidungen zwischen 58kWh (59kWh) und 77kWh (79kWh) Batterie gibt.


    Zumindest kannst du die 58kWh derzeit noch bestellen und frei konfigurieren. Die Produktion auf UNECE konforme Fahrzeuge läuft seit April beim ID.3/Born.


    Der VZ ist derzeit noch garnicht bestellbar und wird AFAIK erst zum MY2025 angeboten.



    Heißt das dann, dass die Händler bzw. Cupra selbst noch schnell alle Haldenfahrzeuge als Tageszulassung laufen lassen oder nach außerhalb der EU verticken müssen?

    Ja, das bedeutet es.

    Das würde ja auch ganz gut passen. Bis Juli die aktuellen Bestellungen abarbeiten, 8. Juli Werksurlaub und ab August werden dann die neuen Fahrzeuge "UNECE Konform" gebaut

    Nein passt nicht:

    ab 2024.07 sind Fahrzeuge, die nicht UNECE konform sind, in Europa nicht mehr erzulassungsfähig.


    Damit kannst du nicht bis Ende 2024-06 produzieren. Der Kunde hat keine Zeit mehr, die Ersatzlassung durch zuführen.


    Eine pauschale Ausnahmegenehmigung wird es auch nicht geben, denn die Übergangszeit für die Notwendigkeit von UNECE besteht seit 2022-07 und endet entgültig zum 2024-07.


    Ausnahmegenehmigungen wird ggf. für Einzelfahrzeuge geben, die deutlich vor der Sperrfrist gebaut und ausgeliefert, aber nicht erstzugelassen wurden. (wenn überhaupt).

    Alternativ müssen solche Fahrzeug vor dem 2024-07 mit Tageszulassung o.ä. erstzugelassen werden oder entsprechend exportiert werden.


    Eine Produktion bis "kurz vor Toreschluss" wird nicht aktzeptiert, da die Fristen schon über 4 Jahre bekannt sind.

    Die Umstellung auf UNECE-konforme Fahrzeuge läuft seit Anfang des Jahres mit der MEBevo, bzw. mit Produktionsstart des ID.7. Entsprechend ist die Unstellung der UNECE Borns und ID.3 seit April gestartet.


    Dieses Vorgehen ist doch Standart und wird u.a. bei jedem Auslaufen einer Abgasnorm gelebt.

    Interessant, was sich hier so ausgedacht wird, obwohl es bekannte Prozesse sind.







    Ich habe keine Ahnung, was die Rechnungsbeschreibung sein soll, ich beziehe mich nur auf den technischen Verbund.

    Und hier gab es mit dem Wechsel auf MEBevo eine Unterscheidung des Modelljahres, da dieses beim ID.3/4/5/Buzz "unterjährig" eingeführt wurde. Dies ist beim Wechsel des Born gleich.


    Möglich, dass bei der Rechnungsscheibung ein Bezug auf die Preiselistenänderungen beschrieben ist, weiss ich aber nicht.


    Dann ist es vergleichbar dem VWN T6.1 der intern T6_PA hiess, aber beim Kunden T6.1 genannt wurde..

    MJ24.2 gibt es schon seit Monaten, einfach mal die üblichen Portale anschauen dort stehen die Autos auf dem Hof

    ja, in Form von ID.4/5 etc., aber nicht beim ID.3/Born

    (Ich gucke für diese Beschreibungen nicht in "übliche internet Portale")



    ich habe noch keinen Unterschied zwischen MJ24.1 und MJ24.2 finden können.

    Warum soll es dann einen Wechsel auf MY2024.2 geben, wenn es keine Unterschiede gibt?



    UN-ECE Konformität wird wohl eher unter MJ25 laufen.

    Nein, UNECE gibt es bei den Schwestermodellen bereits (MY2024.2)


    Nur ID.3 und Born sind "Nachzüger". In Form des ID.3 als "Facelift" mit Baustart April-2024. Entsprechend parallel Born.

    MY2025 Baustart ist nach dem Werksferien (August), Auslieferung frühstens September.


    Nach deiner (falschen) Interpretation würde VW 3 Monate lange keine in Europa zulassungsfähigen Fahrzeuge produzieren...

    Der ADAC beinhaltet ein paar interessante, sonst sehr kostenpflichitge Zusatzfeatures, die es durchaus interessant machen, beide Möglichkeiten zubehalten:


    Zum Bespiel bezahlt der ADAC die Lagerung des BEV in einem Wasser-Container, wenn, warum auch immer, der Akku überhitzt oder gar brennt.


    Genau so, wie das Anliefern an der nächsten Ladestation, wenn man mal komplett leergefahren ist.

    doch ich behaupte mal, dass der Born eigentlich in Störung gehen müsste, wenn während der Ladung plötzlich eine der Phase wegbricht.

    das ist zumindest bei den früheren Softwaren der Fall.

    Du findest ausreichend Beschreibungen, wenn PV-Überschlussladegeräte "aktiv" Phasenumschaltungen unterstützten und hierdurch die Ladung abgebrochen wurde.

    Inzwischen aggieren die Wallboxen iDR richtig und unterbrechen die aktive Ladung, wenn sie eine Phasenumschaltung durchführen wollen.

    Das war Anfangs nicht mehr der Fall.


    Ebenfalls sind die Softwarestände nach meinen Informationen soweit aktuell.

    Lies den Softwarestand des OBC mal aus. Akutell (seit SW3.4) ist die SW 1EA 915 684 EF mit Softwarestand 2022. Ich würde hier aber keine Abweichungen erwarten.



    Weiß jemand die Messwertblöcke für Spannung und Frequenz der drei Phasen?

    Der OBC spricht UDS, da gibt es keine Messwerblöcke mehr. Die Messgrössen muss du anhand ihrer Signal-Adresse reizen.

    Diese sollten beim VCDS aber in der Signalliste deffiniert sein und du kannst sie einfach anwählen.

    Wenn eine Phase fehlerhaft weggeschaltet wird, sollte am OBC auch ein DTC eingetragen sein. Hast du den Fehlerspeicher einmal ausgelesen?


    Zudem:
    Welche Samplerate hat deine Messerfassung? Theoretisch kann dieses Verhalten auch ein De-Ratingverhalten des OBCs sein, wenn er z.b. keinen passenden Volumenstrom an Kühlwasser hat.


    Aber auch ein Defekt des OBCs ist nicht auszuschriessen, müsste aber eigentlich dafür sorgen, dass die Phase "nicht zurückkommt"...

    Ist halt leider aktueller Standard um auf Probleme zu reagieren wo sie offensichtlich nicht weiter wissen

    "Sie" wissen schon ganz genau, wo die Lösungen umzusetzen sind.

    Aber "sie" geben halt halt die Gelder für die Umsetzungen nicht frei.


    Am Ende geht es halt in erster Linie um Verantwortungen und Kostenpläne und - Übernahmen.


    Daher werden hier vielfach Personenkreise oder Arbeitskreise deflamiert, die 1) die Lösung am Kunden nicht beeinflussen können und 2) iDR deutlichst (!!!!) kompenter sind, als von einigen Schreihälsen hier im Protal beschrieben wird.

    Es wird derzeit nicht mit einer Softwareanpassung auf die Fehlerhafte Vorsteuerung der Lenkradheizung reagiert.


    Derzeit wird bei Kundenreklamationen mit Lenkradaustausch reagiert.

    Dass hiermit das Problem nicht gelöst werden kann, kann man sich an "einem Finger abzählen".


    Würde eine aktuelle Klimaanlagen- oder Lenksäulensteuergeräte Software eine Änderung erwirken, würde diese eingespielt und nicht "sehr teuer"Lenkräder erfolglos getauscht.


    Den Sinn versteht wohl nur der "Finanzer" und nicht der "Techniker"...