Bei der Beschreibung seines Umbaus hat BlueAurora zu seinen Spurverbreiterungen folgenden geschrieben
H&R 8 mm pro Rad vorne
H&R 15 mm pro Rad hinten (mehr darf nicht laut TÜV)
Der Hinweis ist erstmal richtig und wichtig
,
aber die genannte Distanzscheibenbreite gilt für den Cupra Born nicht pauschal.
"Mehr darf laut TÜV nicht" bezieht sich auf die 2% Regel. die eine maximale Spurverbreiterung durch Distanzscheiben von nicht mehr als 2% der Spurbreite bei PKWs und 4% bei VAN/SUVs/ Geländewagen mit Leiterrahmen erlaubt.
Nimmt man jetzt die HA-Spurbreite des Cupra Borns (1513mm) zur Basis der 2% Regel darf man maximal 1543mm Spur erreichen, was eine Verbreiterung von 30,26mm erlaubt, die ich über 2 Distanzscheiben von 15mm erreiche.
Damit hat BuleAuroras TÜV-Prüfer erstmal recht, der Hinweis ist richtig.
Da ich jedoch mit 20mm Spurverbreiterungen spekuliert habe und Eibach bis 22mm mit Gutachten anbietet, muss diese 2% Regel nicht so pauschal anzuwenden sein.
Ein klärender Anruf bei Eibach war nötig und der Hinweis auf das "Kleingedruckte" (Danke, Herr Jahaj) zeigt, was machbar ist:
- es ist möglich bei allen Fahrzeugen ohne ein gesondertes Fahrzeug-Festigkeits-Gutachten Distanzscheiben bis zu einer Gesamtspurbreite von 2% zu verbauen. Ausschlaggebend für die verwendete Breite ist die kleinste ET der Serienfelge.
Im Falle des Born ist das die 7,5J20ET44, die BlueAurora fährt.
Entsprechend ergibt sich für diese Felge und der 2% Regel eine minimale mögliche effektive ET29
(1513mm * 2%) = 1543mm --> 30,28mm ergibt 15mm Distanzscheibe. Serienfelge ET44 - 15mm Distanzscheibe = ET29
Verwende ich jetzt eine Felge mit einer höheren ET, z.B. 7,5J19ET50, darf ich eine Spurverbreiterung nutzen, die die minimale effektive ET der 2% Regel ergibt.
Das ist in diesem Fall eine 21mm Distanzscheibe.
Verwende ich jetzt eine (Zubehör-)Felge mit einer geringeren ET, z.B. 7,5J20ET35, darf ich nur noch eine Spurverbreiterung nutzen, die die minimale effektive ET der 2% Regel ergibt.
Das ist in diesem Fall eine 6mm Distanzscheibe.
Also kann ich ohne ein gesondertes Fahrzeug-Festigkeits-Gutachten "problemlos" 20mm Spurverbreitungen fahren, wenn ich die Serien 7,5R19ET50 Felgen nutze.
Habe ich ein gesondertes Fahrzeug-Festigkeits-Gutachten, bin ich nicht mehr an die 2% Regel gebunden und darf soweit verbreitern, bis die notwendige Überdeckung nicht mehr gewährleistet ist.
Auf dieser Basis bietet Eibach, H&R und andere bis 22mm Distanzscheiben (44mm Spurverbreiterung) mit Gutachten an, die eintragungsfähig sind.
Für die Anwendung der 2% Regel für Distanzscheiben hat mir ein Herr Jahaj ein Merkblatt zugesendet, aus dem diesen Informationen stammen.
Das Merkblatt kann bei Eibach angefragt werden. Da ich es nicht im Internet gefunden habe, kann ich es nicht verlinken.
Eine Freigabe das Merkblatt hier zu posten, habe ich nicht angefragt.
Daher kann ich maximal das Merkblatt privat versenden, was aber der Anfrage bei Eibach gleich kommt.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Klarheit zur 2% Regel schaffen und alle die bestärken, die eine 20mm Distanzscheibe in Verbindung mit den 7,5J19ET50 auf der HA fahren wollen.
So erreicht ihr die gleiche passende Optik, die BlueAurora an seinem Born fährt
