Ganz davon abgesehen dass jemand verletzt werden könnte wenn sich die Dachlast selbstständig macht. In diesem Fall können andere Menschen durch eigene Ignoranz zu Schaden kommen.
Wir sollten hier doch Mal sehr zwischen einem realen Risiko und dem Handbucheintrag zum Zwecke des Haftungsausschlusses unterscheiden. Die Schnittstelle am Dach für Dachträger ist am Born vorhanden und unterscheidet sich nicht von denen anderer VAG Fahrzeuge ohne Reling. Dementsprechend passen die dafür vorgesehenen Klauen perfekt und halten. Da wird bei anständiger Montage nichts abfallen. Ich kann nur vermuten warum der Träger laut Handbuch nicht zulässig ist: es ist nicht getestet weil das zul. Gesamtgewicht bei vollgeladenen Fahrzeug eh schon ausgereizt ist. Nicht getestet --> Hersteller sagt nicht zulässig. Hier sichert sich VW ab. So verhält es sich auch mit der AHK. Einzelabnahmen bestätigen aber, dass diese nicht die Verkehrssicherheit gefährden. VW ist damit aus der Haftung raus.