Ja scheint wirklich so zu sein, damit haben die Spekulationen ein Ende.
Wenn mir jemand z.B. folgenden Sachverhalt erklären kann, dann ja. Bis dahin hol ich Popcorn raus, wie genau es funktionieren wird. Die Privatperson wird es nicht ausbaden müssen, aber die Verordnung ist recht verständlich geschrieben.
Nehmen wir mal die GSRII und erforderliche Assistenzsysteme. Nachzulesen in https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32019R2144
Seite L 325/30:
Zitat
E4 System zur Überwachung
der Fahrerverfügbarkeit
Für Fahrzeuge der Klasse M, der Hinweis B:
Zitat
B: Tag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung:6. Juli 2022
Tag des Verbots der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie der Markteinführung und der Inbetriebnahme von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten:7. Juli 2024
Was genau wird bei E4 gefordert?
Zitat
„System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit“ bezeichnet ein System, das beurteilt, ob der Fahrer in der Lage ist, die Fahrfunktion eines automatisierten Fahrzeugs gegebenenfalls in bestimmten Situationen zu übernehmen.
Und dann schaut man in die aktuelle Born Preisliste und findet:
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Dadurch erfüllt in der aktuellen Preisliste nur die 77kWh Variante GSR2. Das entspricht auch der Aussage im GE Forum aus dem März, dass in KW20 die 77kWh id.3 und Borns umgerüstet werden. Ab KW24 soll dann der 58kWh folgen.
Wie genau das alles zusammenspielen soll erschließt sich mir insgesamt nicht, aber Gesetzen vertraue ich mehr als Händlern. Ich hab zwar Beruflich auch genug mit Automotive Normen zu tun, aber Zulassungen gehören nicht dazu. Vielleicht ist hier jemand vom Fach?