Ein nicht installiertes Softwareupdate ist kein Mangel oder Schaden, der repariert werden müsste. Es besteht auch kein Anspruch auf die neuste Software. Wenn das Auto kein Problem macht also keine Funktionsstörung oder Schaden vorliegt besteht kein Anspruch auf eine Reparatur. Man kann natürlich beim Händler nachfragen muss aber damit rechnen das der Händler freundlich ablehnt.
Hängt davon ab.
Wenn ich sage, ich will das jetzt haben, dann kann ich das nicht kostenlos verlangen.
Aber wenn ein OTA-Software-Update schief geht und das Auto danach nicht mehr oder nicht mehr vollständig funktioniert, dann ist der Fall anders gelagert.
Für solche Fälle gibt es eine gesetzliche Gewährleistung.
Oder wenn man dokumentierte Fehler hat, was bei den Versionen vor 1771 nicht so schwierig sein sollte, ebenso.
Da würde ich als Kunde schon erwarten, dass man Hilfe bekommt vom verkaufenden Händler, wenn ich das vor dem Auslaufen der gesetzlichen Gewährleistung beanstande.
In den meisten Fällen ist es aber wahrscheinlich so, dass man als Kunde Geduld haben muss, bis eben die aktuelle Version angeboten wird.
So war es bei mir auch und mittlerweile habe ich auch die Version 1771 und ich bin damit bis jetzt zufrieden.