Finanzministerium legt neue Vorgaben zum Dienstwagen-Laden vor - electrive.net
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die überarbeiteten Regeln zum Laden und Abrechnen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im Fuhrpark
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Es kann auch weiterhin mit einer Pauschale abgerechnet werden. Dazu ist die Basis der durchschnittliche Haushaltsstrompreises des 1. Halbjahres aus dem Vorjahr. Laut dem statistischen Bundesamt sind das für das 1. HJ 2025 34 Cent. Und diese 34 Cent gelten dann für das ganze Jahr 2026, wenn ich den Artikel richtig verstehe. Also kann man sich entspannt zurück lehnen und muss nur die Verbrauchten kWh mit diesem Wert multiplizieren um die Kosten entsprechend einzureichen.