Ich antworte mal auf diesen Beitrag, damit ich das Forum nicht mit einem neuen Beitrag zumülle. Ich bin noch ein ziemlicher Einsteiger in der E-Mobilität und beschäftige mich gerade mit dem Thema 11 oder 22 kW Wallbox. Jetzt habe ich gelesen, dass 22kW Wallboxen genehmigungspflichtig beim Netzbetreiber sind. Allerdings gibt es ja 22kW Modelle, die man dauerhaft auf 11kW heruntersetzen lassen kann. Entfällt dann in diesem Fall die Genehmigungspflicht?
Beiträge von Bandeira_TL
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@HWi-Born ich bei Geld für eAuto nun auch gemeldet, dass ich die 380€ nur 2026 möchte. Ich pokere mal, dass es nächstes Jahr ähnlich/besser wird...
Bei jedem Login muss man aber echt aufpassen, dass man das Abo nicht aktiviert, da der Button dafür eingeblendet wird, wie eine "Cookie-Meldung".Scheint besser zu werden, die sind auf 390 € hochgegangen.
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Sah ich zuerst auch nicht. Aber dann: Mitte 2025 für 1 Jahr abgeschlossen, Ende 2025 Geld bekommen. Dann Anfang 2026 die Email: "Wir werden die Quote für 2027 für Sie beantragen".
1 Jahr ausgewählt, 2 Jahre bekommen. Das 1. Jahr mit Neukundenbonus, das 2. dann mit kümmerlicher Quote.
Ich musste mit dem BGH Urteil begründet stornieren und habe dann für 2026 woanders abgeschlossen. Dort steht von Anfang an: Endet am 31.12.2026. Egal, wann abgeschlossen, es endet mit dem laufenden Jahr.
Das meinte ich.
Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit oder bist du jetzt gebunden?
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Und ich sage Dir, daß es AG gibt, wo es so ist, wie ich es weiter oben schon beschrieben habe, nämlich:
- Beim MA kommt eine Pauschale von mehr als 70 EUR / Monat an - bzw. wird mindernd auf den AN-Anteil der Leasingrate angerechnet. Auch jetzt in 2026.
- Und dies ohne Nachweis über die verbratene Strommenge.
Für mich jedenfalls ist das in keiner Weise in irgendeine Deckungsgleichheit zu bringen zu dem, wie es lt. Text noch vor 2026 war (70 EUR, etc.), noch wie es jetzt ab 2026 sein soll (Nachweis). Was mich initial ja zu meinen Beiträgen #17, #19, #21 hier im Thread bewogen hat.
Damit will ich es dann auch belassen / gut sein lassen.
Für solche Sonderfälle würde ich direkt beim BMF nachfragen.
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bist da du sicher?
mir wurde gesagt wenn ich die Ladevorgänge mittels RFID den Fahrzeugen zuweisen kann dann ist die Abrechnung zulässig.
Ich würde meinen das es bisher so war aber jetzt ab 2026 aufgeweicht wird.
Ich habe auch gehört, dass die Wallbox eichrechtskonform sein muss, wenn du Dienstwagen UND privates Eauto dort lädst. RFID allein scheint dann nicht mehr auszureichen.
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Kennt irgendwer einen guten THG-Quotenvergleich?
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Hab das bisher noch nie so erlebt, aber ich wohne auch in der Stadt. Vielleicht ist das ein Phänomen des ländlichen Raums?