Beiträge von Bandeira_TL

    Ich antworte mal auf diesen Beitrag, damit ich das Forum nicht mit einem neuen Beitrag zumülle. Ich bin noch ein ziemlicher Einsteiger in der E-Mobilität und beschäftige mich gerade mit dem Thema 11 oder 22 kW Wallbox. Jetzt habe ich gelesen, dass 22kW Wallboxen genehmigungspflichtig beim Netzbetreiber sind. Allerdings gibt es ja 22kW Modelle, die man dauerhaft auf 11kW heruntersetzen lassen kann. Entfällt dann in diesem Fall die Genehmigungspflicht?

    Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit oder bist du jetzt gebunden?

    Und ich sage Dir, daß es AG gibt, wo es so ist, wie ich es weiter oben schon beschrieben habe, nämlich:

    1. Beim MA kommt eine Pauschale von mehr als 70 EUR / Monat an - bzw. wird mindernd auf den AN-Anteil der Leasingrate angerechnet. Auch jetzt in 2026.
    2. Und dies ohne Nachweis über die verbratene Strommenge.

    Für mich jedenfalls ist das in keiner Weise in irgendeine Deckungsgleichheit zu bringen zu dem, wie es lt. Text noch vor 2026 war (70 EUR, etc.), noch wie es jetzt ab 2026 sein soll (Nachweis). Was mich initial ja zu meinen Beiträgen #17, #19, #21 hier im Thread bewogen hat.


    Damit will ich es dann auch belassen / gut sein lassen.

    Für solche Sonderfälle würde ich direkt beim BMF nachfragen.

    bist da du sicher?

    mir wurde gesagt wenn ich die Ladevorgänge mittels RFID den Fahrzeugen zuweisen kann dann ist die Abrechnung zulässig.


    Ich würde meinen das es bisher so war aber jetzt ab 2026 aufgeweicht wird.

    Ich habe auch gehört, dass die Wallbox eichrechtskonform sein muss, wenn du Dienstwagen UND privates Eauto dort lädst. RFID allein scheint dann nicht mehr auszureichen.