Nachweisen muß man nur den Verbrauch mit einem Zähler (extern oder Auto), muß auch nicht MID-Konform sein. Als Strompreis ist die Strompreispauschale des Statistischen Bundesamtes möglich, das wird für alle Überschusslader die attraktivste Methode sein.
Hier kannst du das auch nachlesen:
Ja, ich habe das auch gelesen. Daher ja meine Frage in den beiden Vorpostings....
Offensichtlich steht / stand es Arbeitgebern frei, auch ohne Nachweis eine Pauschale an die MA auszuzahlen.
edit:
Und auch einen höheren Betrag als der, den man immer liest (z.B. in dem von Dir verlinkten Artikel).