Wenn ich das in der Bestellliste im Forum richtig sehe, ist die Konfig von Wurstbeutel die gleiche wie meine, bis eben auf die Farbe.
Evtl. gibts ja auch nur wieder Lieferschwierigkeiten von bestimmten Teilen (evtl. Wärmepumpe). ![]()
Wenn ich das in der Bestellliste im Forum richtig sehe, ist die Konfig von Wurstbeutel die gleiche wie meine, bis eben auf die Farbe.
Evtl. gibts ja auch nur wieder Lieferschwierigkeiten von bestimmten Teilen (evtl. Wärmepumpe). ![]()
Hi,
Besser Du fährst zum örtlichen TüV oder Dekra und erklärst was Du vor hast und fragst was techn. zulässig bzw. abnehmbar ist.
Vor Jahren hatte ich das mal an einem Leon Cupra machen wollen.
Da war "nur" ein Einbau von Spurplatten mit ABE oder "nur" Federn mit ABE kein Problem.
Die Kombination aus beiden Tuningparts am Fahrwerk musste zusammen neu vom TüV abgenommen werden, weil die einzelnen Gutachten
immer nur für das org. Serienfahrzeug ohne andere Tuningparts gelten.
Ich habe dann nur die Federn eingebaut und eintragen lassen, auch hinsichtlich darauf das ich keinen org. Winterradsatz gefahren bin.
Das hätte die Sache weiter kompliziert, falls man mal in eine Verkehrskontrolle kommt.
Ich möchte auch in Zukunft überwiegend zuhause laden.
Für meine Motorradtouren durch Frankreich, Italien, Spanien nutze ich den Bip&Go Maut-Transmitter.
Der gleiche Anbieter hat auch eine Ladekarte im Programm die recht gut in unseren Nachbarländern funktionieren soll.
Die Karte wird kein Schnäppchen sein, aber mir ist gute Kompatibilität wichtiger als ein paar Cent pro KW/H im Ausland zu sparen.
Daher werde ich diese Karte gelegentlich auch hier benutzen und testen.
Gut unterrichtete juristische Kreise flüstern, daß es nach Vertragsunterschrift für einen Autokauf kein klassisches Widerrufsrecht gibt. Nur angenommen doch, könnte man eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Sonst passiert:
Da steht ein Auto im Autohaus, dass ich kaufen möchte. Da sagt der Händler, ja gerne, aber Sie müssen 14 Tage warten🤣
#devnull...Das kann also nicht der Grund gewesen sein.
Ich glaube das Widerrufsrecht war bei ihm geltend, weil er das Auto dort finanziert hat.
Ich kenne mich aber rechtlich nicht so gut aus um das selbst bewerten zu können.
Da mich das jetzt aber auch interessiert, werde ich ihn fragen.
Bei meinem Arbeitskollegen der sich den Formentor VZ dieses Jahr gekauft hat war nach der Unterschrift beim Händler die Auslieferung und Zulasssung auf mind. 14 Tage später terminiert.
Obwohl der Wagen schon vor Ort direkt zugelassen hätte werden können, gab es wegen dem Widerrufsrecht kein entgegenkommen.
Erst nach 14 Tagen bekam er den Wagen.
Habe am 03.03 bestellt ohne ZV. Der Liefertermin steht als "unverbindlich" 01.06.2026 im Vertrag.
Ich gehe bisher fest davon aus das es das VFL wird zumal der genaue Modellschlüssel in der Bestellung genau schriftlich definiert wurde.
Aber: Online kann man nachlesen das die Bestellung alleine noch kein Kaufvertrag darstellt.
Erst wenn der Verkäufer / Händler die Bestellung schriftlich bestätigt, gilt die Bestellung als bindender Kaufvertrag.
Habt ihr schon eine schriftlich Bestätigung euerer Born Bestellung vom Händler bekommen ?
Ich habe bisher nur die unterschriebenen Bestellunterlagen vor Ort mitbekommen, aber eine Bestätigung habe ich nachträglich noch nicht erhalten. ![]()