habe die Antragstellung ohne das Kürzel Mj23 genommen, konnte auch entweder 58kw/170 KW nehmen ,oder mit dem Mj23. Entscheidend wird aber die Rechnung dazu sein, da steht ja der Listenpreis des Fahrzeugs, somit ist das denke ich wurscht bei der Angabe ob mit oder ohne Mj23 . Wusste das auch nicht was ich angeben musste.
Ist es nicht denn der LP auf der Rechnung muss identisch sein mit dem LP aus der BAFA-Liste