Alles anzeigenGeht auch hier.
Ganz einfach berechnet auf ein Jahr, da eine Neubestellung dies bedingt, die Mehrkosten für ein anderes E-Fahrzeug mit ähnlicher Leistung/ Reichweite , höhere Unterhaltskosten Verbrenner vs. E in Treibstoff/Versicherung/Steuer, Verlust der stattlichen Förderung, Verlust durch späteren Verkauf meines noch Fahrzeuges, zusätzliche Wartung des selben.
Da fallen einem doch schnell ein paar Sachen ein.
Lasst euch als Pilot L oder dann XL'ler nicht verunsichern mit den 4 Monaten Kullanzzeit wegen höherer Gewalt.
Die zählen hier nicht, da die Pandemie und Lieferschwierigkeiten bei unseren Bestellungen letztes Jahr bereits lange bekannt waren. Wenn man böse wäre könnte man auch sagen es wurde uns was verkauft, dass so gar nicht lieferbar war um uns vom Markt zu nehmen und für andere zu blockieren. Demnach gelten 6 Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferung zur Verzugsetzung mit 2 Wochen für Cupra was zu unternehmen, danach kann Schadenersatz und Wandlung gefordert werden.
Wenn das mal mehr machen würden und einfach die NWVB Abschnitt IV Ziffer 2 aufführen würde vielleicht auch mal mehr passieren.
Aber solange ich nur lese wie lange man schon wartet und hofft das was kommt sind wir als Käufer die Bittsteller, das kann doch nicht sein.
Ab wann zählt den der Verzug, bin da nicht im Bilde.
Der Händler hat das Fahrzeug im September bestellt, so steht es im Trackingsystem.
Ich im Dezember übernommen, im Kaufvertrag steht ULT 4/22.
In der Auftragsbestätigung aus 01/22 steht pauschal 6 Monate in den NWVB.
Welcher Termin gilt denn da jetzt? Ich meine von 6 Monate war im Verkaufsgespräch nie die Rede. Auch nicht von Lieferproblemen mit der Ausstattung. Aussage war erstes Kontingent des Händlers was auch korrekt ist. Passt mit seinem Bestelldatum und der ULT aus dem Kaufvertrag zusammen.