Beiträge von Jochen_145

    Wenn ich die Daten in den Reifenrechner.at eingebe und meine eigenen Erfahrungen hinzu ziehe, müsste das eigentlich gehen:


    die Felge steht 7mm weiter aussen, als die Seriefelge mit der maximalen ET (7,5J20ET44).

    Ich sehe/kenne das Limit beim MY2023 bei 8J20ET45 in Verbindung mit 215/45R20 an der VA.


    Bedingt durch deine breite Wunschfelge (8,5") wird auch bei einem 225er Reifen, dieser nicht über die Felge stehen. Damit müsste der Reifen vergleichbar dem 215/45R20 auf einer 8J20ET45 stehen.


    Damit liegst du (idela gerechnet) genau an meinem bekannten Limit.


    Maximal kann es passieren, dass du die Flaps an der VA gebrauchst, aber eigentlich müsste das meiner Erfahrung nach, noch ohne gehen.



    Das "Problem" bei freigegebenen Felgen ist meist, dass sie auch eine Freigabe bekommen, wenn zusätzliche Arbeiten an der Karosse durchführen muss und/oder Verbreiterungen gebraucht

    Und laut stoanarr waren die Schweller bei ihm auch herunten ... Wahrscheinlich machts eh jede Werkstatt wie sie glaubt.

    also das Werkstatthandbuch sieht den Ausbau der Schweller bei einem HV-Batteriewechsel nicht vor.

    Guckt man sich das Bild oben an, sieht man auch sofort, dass es nicht notwendig ist

    Weiß jemand, ob die Schweller ab müssen und sich dahinter eventuell Schrauben für die Akkumodule befinden?

    Nein, zum Ausbau der HV-Batterie müssen die Schweller nicht abgebaut werden.

    Die HV-Batterie ist weiter Innen verschraubt.


    Wer beim Aufbocken aber nicht aufpasst, kann mit der Hebebühne die Schweller hochdrücken und dabei verformen:


    pasted-from-clipboard.png


    Was auch passieren kann, was aber eigentlich nicht passieren darf:


    bei ausgebauter HV-Batterie darf das Fahrzeug NICHT(!) von der Bühne genommen und auf die eigenen Reifen gestellt werden, da die HV - Batterie massgeblich zur Versteifung der Karosserie beiträgt.


    Wer bei ausgebauter Batterie das Fahreug auf die Räder stellt und sich zudem noch in das Fahrzeug setzt, riskiert ein Verziehen der Karosserie..


    Das muss aber eigenltich jede Werkstatt wissen, die die Autorisierung zum Arbeiten an der HV-Batterie hat.


    Ich persönlich tippe ehr auf den ersten, o.g. Fall


    :(

    Bei einem MY2023 eBoost an der VA definitiv nicht.


    ohne Flaps ist 8J20 (19) ET45 die Grenze des legal Machbaren: deine Wunsch-Felge steht 10mm weiter aussen, als die weiteste Serienfelge (7,5J20ET44 / 8J20ET50).


    An der HA würde funktionieren..


    Bei einem MY2022 könnte es an VA mit zugekniffenen Augen funktionieren. Dass entscheidet dann aber der TÜV oder wer auch immer für die Abnahme angefragt wird.

    Bei einem Born sehe ich nur Nachteile von 20 Zoll Felgen.

    Bitte mal die Forensuche nutzen, dass Thema hatten wir und haben technisch die Unterschiede aufgezeigt.

    Es gibt querdynamisch durchaus Vorteile für eine 20" Rad am Born.


    Und wer glaubt ein Born sieht mit 20 Zoll Felgen sportlicher aus als mit 19 Zoll Felgen glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.

    Doch genau das: der Born wird sportlicher, aber halt nicht komfortabler und auch nicht verbrauchsärmer.

    Das Einlenkverhalten wird deutlich gesteigert.

    Wählt man zudem bei Wechsel auf eine 20"-Felge noch auf eine grössere Reifen- und Felgenbreite, steigt zu dem der Grip und die möglichen Kurvengeschwindigkeiten zusätzlich.


    Nicht ohne Grund ist das Firestrom-Packet auf 20" und nicht auf 19" unterwegs. Hier haben nicht nur die Designer entschieden, sondern auf die Fahrwerksabstimmer und Bremse-Abteilung. Am Ende hat man nur in dieser Kombination die ESP-OFF-Funktion in der Serie freigegeben.



    .. und die Diskussion, dass der Born sportlich platziert ist / sein soll, möchte ich nicht ein weiteres Mal führen. Die Prospekte und Fahrevents von Cupra sollten hier reichen

    Glaube ich dir, waren mit grosser Wahrscheinlichkeit ICEs ?!


    Bei Audis PHEVs war es halt anders.

    Den Grund, der mir genannt wurde, habe ich wiedergegeben.

    Das wird beim BEV kaum anders sein..


    btw.:

    Im Threat Nachträgliche Garantieverlängerung hatten wir diesen Punkt schon mal:


    PetterSmart schreibt dort:


    Mir ist heute im Service-Nachweis der Übergabe-Inspektion aufgefallen, dass meine Anschlussgarantie am 08.06.2027 endet. Also anscheinend Produktionsdatum +5 Jahre.

    Auslieferung und Zulassung fand bei meinem Born am 28.06. statt.


    Mir persönlich sind die drei Wochen egal, aber vielleicht interessant für den ein oder anderen bei dem der Born ewig auf dem Transportweg war.

    Ist das bei euch auch so vermerkt?


    Also auch hier startet die Werksgarantie mit der Auslieferung und nicht mit der Erstzulassung oder der Übergabeinspektion.

    In den Garantieunterlagen steht "Ab Tag der Auslieferung" kann auch die Auslieferung beim Hersteller bedeuten.

    Das ist der Stand, den mir Audi seinerzeit genannt hat: Auslieferung beim Hersteller/Versandt ab Werk.


    Ich kenne es von VW und Skoda so das der Tag der Übergabeinspektion Garantiebeginn ist.

    Ich glaube da ehr den Garantieunterlagen, denn wenn ein BEV oder PHEV (HEV) eine 8 Jahresgarantie auf die Batterie erhält, würde diese deutlich länger als 8 Jahre dauern, wenn ein Fahrzeug ohne Übergabeinspektion ein halbes Jahr beim Händler auf Halde steht. Die kalendarische Alterung der Batterie interessiert aber nicht, ob das Fahrzeug auf seine Übergabeinspektion hat oder nicht..


    Mein "Wunsch A3 e-tron" hatte auch noch keine Übergabeinspektion (die wird IDR vor der Kundenübergabe durchgeführt, sowie das Fahrzeug kein Ausstellungsfahrzeug sind soll).

    Entsprechend hätte Audi nach deinem Kenntnisstand 8 3/4 Jahr Garantie auf die Batterie geben müssen, obwohl niemand weiss, wie die HV-Batterie in den ersten 3/4 Jahr behandelt wurde und ob das eigentlich auch um Stillstand vorgeschriebene regelmässige Nachladen der HV-Batterie erfolgt ist.


    Den "Schuh" zieht sich Audi/der OEM nicht an, da dies in der Zuständigkeit des Händlers ist, bei dem da Fahrzeug im Lager steht.



    Ich bezweifle , dass die eine "Budge-Marke" im VW-Konzern, an diesem Punkt kulanter ist, als die "Premium-Marke" Audi...

    Ja, dass ist bei europäischen Fahrzeugen (oder zumindest bei allen "deutschstämmigen) in Deutschland so:

    Die Werks-Garantie beginnt ab Versand vom Werk und nicht erst mit der Erzulassung oder Erstinbetriebnahme beim Händler.

    Warum das so ist, kann ich nicht sagen, aber diese Umstand ist zu beachten, wenn man ein Ausstellungsfahrzeug kauft, was schon ein bisschen im Autohaus steht.


    Nur bei meinem letzten neuen Japaner startete die Werksgarantie erst mit Erstinbetriebnahme. Also in dem Fall gut 5 Monate nach Auslieferung des Werks in Japan.

    Ich habe mal irgendwo eine Zahl gesehen von um die 2000€ pro Modul mit Einbau.

    Oh, nein.. das wäre schön ||


    Ein Modul allein kostet derzeit etwa 1900€ das Stück.

    Der Einbau ist komplex. Es muss die gesammte Batterie vom Fahrzeug getrennt und geöffent werden. Nach dem Tausch muss die Batterie wieder gedichtet und geprüft, sowie in das Fahrzeug wieder eingebaut und mit Kühlwasser befüllt werden.


    Ein Teil der Komponenten, wie Schrauben und ggf. der Batteriedecke muss ersätzt werden.

    Ich tippe, dieses Kosten allein liegen bei > 2000€


    Also würde beim Austausch aller Module bei der 58kWh Batterie 17.100€ an Modulen bezahlen, ohne deren Umbau bezahlt zu haben.

    Da ist eine AT-Batterie für 17.500€ warscheinlich die bessere Lösung, da diese komplett nur unter das Fahrzeug geschraubt werden muss.


    Also ist es immer noch so, dass bei einem Batteriedefekt oder eine zu deutlichen Degeneration der HV-Batterie ausserhalb der Garantiefall ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.