Beiträge von AuroraBlue

    Bei uns hier in Deutschland wurde der Fix fürs Abbiegelicht im Januar auf unseren Born eingespielt und er funktioniert.

    Da musste aber erst der Cupra-Techniker kommen, weil es sich um eine "Großhandelsmaßnahme" handelt, die nicht als TPI in der Werkstattdatenbank auftaucht.


    Ich hatte es als sicherheitskritischen und damit erheblichen Mangel direkt in Weiterstadt bei der Seat GmbH reklamiert, weswegen wir dann nach 4 Monaten und drei schriftlichen Mahnungen endlich den Technikertermin hatten.

    Bei erheblichen Mangeln hat man das Recht auf Wandlung, was dann Bewegung in die Sache brachte.

    Jetzt haben wir nur noch "normale" Mängel und da ich seit 5 Wochen auf den Technikerbericht warte, wird es wohl eine weitere Mängelrüge mit Minderungsforderung werden.

    Kurze, auf die konkrete Situation angepasste Zusammenfassung der Rechtslage (hatten wir schonmal hier im Forum):

    • Kulanz - keine Gewährleistungsverlängerung, außer die Kosten waren vergleichsweise hoch. Dann ist anzunehmen, dass es doch eine verpflichtende Nachbesserung war. (Würde ich hier so sehen)
    • Nachbesserung - Gewährleistungsverlängernd, wenn es nachweisbar ist. Dazu braucht es eine formale Mängelrüge beim Vertragspartner mit schriftlichem Anerkenntnis (kann auch als "Gewährleistung" in der Rechnung stehen). Meist kann man aber über die Kosten argumentieren (vgl. oben).
      Man kann eine neue Gewährleistung für jedes ausgetauschte Teil erwarten. Ob dies für reine Reparaturleistungen oder auch das gesamte Auto gilt, ist umstrittten.
    • Garantie (nach 2 Jahren) - Gewährleistungsverlängernd, da/wenn eine von der Garantie-Versicherung(!) bezahlte Leistung bei der Werkstatt. Dann ist die Werkstatt zu einer neuen Gewährleistung und damit ggf. Nachbesserung verpflichtet.

    Vertragspartner ist beim Cupra Neuwagen die Seat GmbH, und nicht der Vermittler im Autohaus. Bei Gebrauchtwagen ist das vertragsabhängig, teilweise auch Seat direkt, meist aber der Händler.

    Die Garantie läuft in der Regel über die Volkswagen Versicherungs Service GmbH. Die gilt als Dritter, weswegen eine Leistung dieser formal eine Reparaturbeauftragung wäre, die eine neue Gewährleistung auf die Werkstatt-Dienstleistung auslöst.

    Das lässt sich schwer sagen. Der Born wird im wesentlichen fürs Pendeln über 60km hin und 60km zurück verwendet (50% Autobahn mit viel Verkehr). Den ID.7 nehmen wir für die Langstrecke und tägliche Kurzstrecke (2*15km). Bei der Kurzstrecke dominiert dabei der Heizungsverbrauch.

    Kann man also nicht vergleichen.


    Zumindest auf der Autobahn bei 160 scheint der Verbrauch nahezu identisch zu sein, trotz des erheblichen Größen- und Gewichtsunterschieds.

    Beide zeigen mir da an der selben Stelle ca. 30kWh/100km an.


    Mit dem 77er Akku schafft man dann mit dem Tourer auf der Langstrecke bei dauerhaft mit 130km/h (Voreinstellung im Tempomat wenn frei) und Frost ca. 230km (80-10%), bei 23kWh/100km. Bei 10 Grad und trocken waren das dann schon 270km bei 20kWh/100km.

    Im Sommer sollte das in Richtung 300km gehen.

    Bei weniger als 130 geht natürlich auch mehr, aber das ist bekanntlich nicht jedermanns Sache.


    Mehr dann ggf. an anderer Stelle im Forum.

    Bei uns habe ich die Wallbox auf 4,2kW limitiert, da der PV Akku nur 5kW liefern kann.

    Trotz der höheren Ladeverluste im Vergleich zu 11kW macht das Sinn, weil der Akkustrom nochmal viel günstiger ist als der Netzstrom.

    Allerdings lädt das Auto dann tagsüber mit bis zu 11kW, wenn PV Leistung verfügbar ist.

    Eine Limitierung im Auto macht da weniger Sinn, außer man hat eine "dumme" Wallbox, die das nicht selbst steuern kann, und will die PV Nutzung dadurch zumindest etwas optimieren.

    Den Zuständigkeitslimbo wird man nur lösen können, indem man Cupra eine Diagnose machen lässt, diese durch Reparatur bestätigen lässt und dann nichts außer einer Kalibrierung zahlt.

    Die Kalibrierung reicht man dann mit Diagnose ggf. bei Carglass ein.


    Oder man geht zuerst zu Carglass, reklamiert eine fehlerhafte Kalibrierung und lässt diese nacharbeiten. Wenn das nicht hilft (ggf. weil sie es nicht hinkriegen), verfährt man wie oben.


    So oder so hat man viel Ärger und muss unter Umständen in Vorleistung gehen.

    Da die Wallbox einfach nur 1:1 eine Verbindung zum Drehstrom herstellt und über einen Spannungswert (bzw Widerstand) den gewünschten Strom ans Auto signalisiert, kann die Software der Wallbox da keinen Einfluss haben.

    Bestenfalls die Hardware, falls die Leistungsschalter nicht sauber arbeiten und es Kontaktprobleme gibt.

    Wenn der Onboardcharger überempfindlich auf kleine Schwankungen reagiert, zB. Spannungsungleichheit der 3 Phasen, dann ist die SW des OBC schuld und muss gefixt werden.

    Die Wallbox ist es zu 99% eher nicht.

    Nochmal zur Bestätigung:

    Es gibt einen Fix zum Abbiegelicht und es wurde bei uns (nach etlichen formalen Mängelrügen und Drohung mit Wandelung) von einem Cupra Techniker installiert.

    Es ist allerdings keine TPI, sondern nur eine Großkundenmaßnahme(?!?), da nur wenige Fahrzeuge das Problem hätten.


    Ja klar, nur wenige Fahrzeuge haben diesen Softwarefehler. :D

    Wird wohl am Fließband ausgewürfelt, welche Software man kriegt, um ein wenig Streuung reinzubekommen. :S

    Und jeder 1000ste Born wird dann versehentlich komplett fehlerfrei ausgeliefert. 8o