Beiträge von AuroraBlue

    Die Wartung muss in der Regel gemacht werden, sobald die Anzeige da ist.

    Mängel sind zu beseitigen. Man ist sogar dazu verpflichtet sich im Rahmen der Gewährleistung zu kümmern. (Steht zumindest bei VW Leasingverträgen so drin.)

    Für das MJ25 gibt es die Anpassung für die Lenkrdheizung wohl noch nicht, ist aber in Vorbereitung.

    Ich würde aber trotzdem der Cupra Zentrale in Weiterstadt mal Druck machen. Die glauben anscheinend noch immer, dass Aussitzen weniger Arbeit macht als sich drum zu kümmern.

    Ja und?

    Dann hat Smart aber trotzdem Memorysitze verbaut. Die bekommt man beim Born auch - man muss sie nur bestellen und die Tasten gibt es gratis dazu.


    Der eigentliche Aufreger ist zurecht, dass es Memorysitze nur im VZ gibt. Das sehe ich ja auch so.

    Ich denke, dass Sitze, die elektrisch sind, bereits soviel kosten, dass das Memory auch gleich noch drin sein könnte.

    Davon lenkt aber die Rant auf mangelhafte Software etwas ab - an der liegt es diesmal nicht...


    Edit: Habe eben gesehen, dass es auch gegen Aufpreis gar keine Memorysitze jenseits des VZ gibt. Das war mir nicht klar und davon hat mich die Softwarebeschwerde auch etwas abgelenkt. ;)

    An einem neuen Auto würde ich sicherlich nicht selbst rumbasteln (wollen).

    Falsche Meldung im Display -> Türschloss defekt -> Werkstatt.


    Muss was exotisches sein, weil ich mich nicht an so einen Fall hier im Forum erinnern kann. Das war bislang immer eher die Fahrerekennung im Sitz.

    Nur als kleiner Einwurf:

    Wenn die Sitze und Spiegel zwar elektrisch sind, aber keine Memoryfunktion haben, dann kann keine Software der Welt etwas daran ändern. Dann hätte man andere Sitze/Spiegel mit der nötigen Zusatzsensorik bestellen müssen.


    Davon unbenommen ist es ein Schildbürgerstreich, dass bislang Memoryspeicher nicht an die Schlüssel bzw. Accounts gebunden werden können. Bei Verbrennen im selben Konzern gehts ja.

    Das mit den Accounts scheint auch eher halbgar zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob wirklich alles damit geht. Eine Codierung auf die Schlüssel wären zudem u.U. besser.

    Das ist nicht nur möglich - davon gehen inzwischen alle Beteiligten aus.

    Deswegen laufen ja auch Ermittlungen, was aber rückwirkend keine Auswirkungen haben wird. Man kann nur hoffen, dass deswegen dieses Jahr ein Zertifikatmangel entsteht und die THG Prämie bis zum Jahresende noch kräftig steigt.

    Ich persönlich rate daher eher zum Abwarten. Schlimmer als derzeit kann es kaum werden.

    Zuletzt war Österreich und Deutschland in der EU. Also darf man in Ö einen Wagen zu den dortigen Konditionen kaufen. Aber VW sieht das nicht gerne und setzt die Händler unter Druck nicht an Ausländer zu verkaufen. Da gab es aber schon Urteile, dass das illegal ist. Man braucht also ggf. etwas Pertinenz.

    Diese sogenannte 20-Sekunden-Regel, die aus der Rechtsprechung hervor gegangen ist, bezieht sich aber auf die zweite Spur von rechts bei mindestens dreispurigen Autobahnen. Für die dortige linke Spur ist mir keine gerichtliche Auslegung, ab wann man einzuscheren hat, bekannt.

    Das ist schlicht nicht korrekt.

    Die 20 Sekunden Regel stammt vom OLG Celle (1 Ss OWi 262/82), bezieht sich ausdrücklich auf 2-spurige Fahrbahnen und wurde nie revidiert.

    Das OLG Düsseldorf (2 Ss OWi 318/89 - OWi 93/89 II) hat die Anwendbarkeit dieser Regel auf die Mittelspur einer drei- und mehrspurigen Autobahn geprüft und dazu erklärt:

    Zitat

    Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".

    Es gilt also weiterhin die im Gesetz aufgestellte Ausnahmeregel "hin und wieder" für die zweite Spur von rechts, wobei somit keine höchstrichterliche Konkretisierung außer "erheblich größer als 20 Sekunden" existiert. Daher gilt: Wenn der nächste Überholvorgang absehbar (sic!) ist, muss man nicht unbedingt die Mittelspur räumen. Für die linke Spur dürfte die 20-Sekunde Regel hingegen durchaus anwendbar sein, weil analog anwendbar.

    Meine Darstellung war also durchaus korrekt und ich lag mit meiner Einschätzung offenbar genau richtig.


    Gerne kann jemand ja eine Anzeige stellen und seine gegenteilige persönliche Sichtweise durch die Instanzen kämpfen.