Beiträge von AuroraBlue

    Das hat ja keiner behauptet. Es ging darum, das es auf eine ausgeführte Repartur durch die Werkstatt 2 Jahre Gewährleistung gibt. Egal, ob das eine kostenlose Sache während der Garantie des Autos war oder ob Du dafür bezahlt hast.


    D.h. wenn die Projektion auf Garantie getauscht wurde und geht innerhalb 2 Jahre nach diesem Tausch wieder kaputt, dann muss die Werkstatt darauch Gewährleistung geben. Und das ist keine Finktion von Verbraucherschützer, das ist Gesetz.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html "Neubeginn der Verjährung"

    So eindeutig ist die Gesetzeslage nicht. Das wird auch von Verbrucherschützern bemängelt, dass es nicht ausdrücklich ist und man es daher ggf. einklagen muss. Die Kettengewährleistung (auf das ganze Fahrzeug) ist jedenfalls eine Fiktion (bitte genau lesen).

    Eine Gewährleistung auf eine reparierte Baugruppe unterliegt zwar theoretisch einer Verlängerung der Gewährleistung, aber nur wenn es nachweisbar(!) eine Gewährleistungsreparatur war. In der Praxis wird das ohne Rechtsschutz schnell sehr schwierig.

    Wenn man bezahlt ist das klar, dann war es eine Dienstleistung mit einer eigenen Gewährleistung.

    Eine Kulanz- oder Garantieleistung bewirkt jedenfalls keine Gewährleistungsverlängerung. Das kann man nun wirklich nachlesen.


    Gerne lasse ich mir konkrete Beispiele nennen, wo eine Gewährleistungsverlängerung problemlos geklappt hat. Oft ist eine weitere Nachbesserung am selben Teil außerhalb der ursprünglichen 2 Jahre dann faktisch nur eine Kulanz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht...


    Wenn also jemand fragt, ober er sich auf eine Gewährleistungsverlängerung verlassen kann, dann sollte man sehr vorsichtig mit irgendwelchen Zusagen sein. Ohne Rechtsschutz kann das sehr wackelig sein und das sollte der Fragende auch erfahren.


    Und ja, ich habe mich in meiner ersten Antwort nicht korrekt ausgedrückt, weil ich nicht zwischen Theorie und Praxis differenziert habe.

    "Eine Reparatur bewirkt in der Praxis meist keine wirksame Verlängerung der Gewährleistung" wäre richtig gewesen. Und natürlich der Hinweis, dass ein schriftliche Anerkenntnis erforderlich wäre. Hatte ich tatsächlich wieder vergessen, als ich das schrieb.

    Diese Kettengewährleistung ist rechtlich umstritten bzw. existiert nur in der Fiktion der Verbraucherschützer. Demnach hätte man ja vollumfänglichen Schutz für weitere 2 Jahre auf alle(!) Komponenten und das Fahrzeug wurde ggf. eine ewige Gewährleistung haben.

    Das hat aber bei Reparaturen noch keiner durchgesetzt. Nur bei Vollersatz gegen Neuware wird das bislang anerkannt.


    Bestenfalls hat man eine erneute Gewährleistung auf das reparierte Bauteil, was in der Praxis aber auch in der Regel scheitert.

    Denn man braucht dazu mindestens ein schriftliches Mangelanerkenntnis durch Cupra Deutschland in Weiterstadt, da die Werkstatt damit nichts zu tun hat und im Zweifel aus Kulanz gehandelt hat oder über die Garantie abgerechnet hat. (Viel Spaß bei dem Versuch diesen Schrieb zu bekommen - das ist so aufwändig wie eine Wandlung.)


    Nur bei Fremdleistung oder finanzieller Beteiligung hat man sicher und nachweisbar eine neue Gewährleistung auf die Reparatur.

    Meiner Meinung nach beginnt die zweijährige Gewährleistung bei einem Teiletausch auf Gewährleistung für das getauschte Teil von neuem.

    Nein, normalerweise nicht. Eine Nachbesserung begründet keinen neuen bzw. verlängerten Anspruch.

    Bei Zuzahlung oder Abrechnung über eine extra Garantie ist das was anderes.

    Da es aber ein bekannter Serienmangel ist kann man aber sicherlich Kulanz einfordern.

    und was ist an dem Passus nun "inakzeptabel"? Ist doch ein Vorteil die Wartung dann nicht zu zahlen.

    Vorteil für Cupra, ja aber nicht für uns. Der Leasinggeber verlangt die Wartung kurz vor Abgabe noch, aber der Wartungsvertrag zahlt sie einfach nicht, weil über den vereinbarten Kilometern.

    Bei einem 24 Monats-Leasing würde man so vollkommen leistungslos jeden Monat brav bezahlen. Das ist inakzeptabel.


    Bei VW (selber Konzern!) läuft der Wartungsvertrag kilometerabhängig. Das ist zwar auch sehr unschön, weil ja egal wie viele Kilometer man bei einem ID fährt, immer die selben Wartungskosten anfallen, aber wenigstens werdan dann noch alle Wartungen bezahlt wenn man mehr als vorher vereinbart fährt (mit Nachberechnung).

    Führt bei meinem ID.7 dazu, dass ich wegen der 15tkm pro Jahr über 2 Jahre zwar 800 Euro zahlen darf, aber ja trotzdem nur kurz vor Abgabe eine Wartung für 400 Euro gemacht wird. Bei 7tkm pro Jahr passt es dann ungefähr.

    Verschleiß ist beim Wartungsvertrag zwar auch dabei, aber außer Wischer und Bremsen ist da nichts (Reifen sind ausgeschlossen). Und die Bremsen dürften auch eher 100.000km halten bei Elektroautos.

    rioroy Ja, der Passus ist (leider) eindeutig.

    Und eindeutig inakzeptabel, da die Wartung kilometerunabhängig ist.

    Bei z.B 24 oder 48 Monaten Laufzeit führt das dazu, dass die Wartung zum Laufzeitende trotz Zahlungen immer komplett wegfällt, wenn man nicht sklavisch in der Laufleistung bleibt.

    Aber das hatten wir im Forum schonmal diskutiert.

    Hilft nur, den Vertrag erst gar nicht zu akzeptieren oder zum Spaß mal mit Verbraucherschützern zu klagen.

    Das Wartungspaket bei VW wird ebenfalls nach Kilometern nachberechnet. Macht Cupra das demnach grundsätzlich anders?

    Muss man also genau aufpassen, was man da unterschreibt. Einfach gar keine Wartung bezahlen, weil man leicht drüber ist, ist ziemlich unverschämt.


    Wobei das Wartungspaket beim ID.7 beispielsweise sehr teuer ist. 800 Euro in 2 Jahren (15tkm p.A.) für genau eine Wartung.

    Also in unserem DAX Unternehmen mit 100.000 Mitarbeitern gibt es kein Office 365. Hier läuft alles über Google Workspace - ich sage nur Teufel und Beelzebub...

    Aber natürlich liegt die Sache für die Firmen recht einfach: Microsoft behauptet es wäre legal (wobei die auch nicht haften müssen) und alle betroffenen Firmen wollen daran glauben. Und solange es keine letztinstanzliche rechtliche Entscheidung gibt, geht es immer nach dem Motto dass es legal ist solange die Illegalität nicht bewiesen ist. (Würde ich im Steuerrecht aber nicht riskieren.)
    Und Microsoft verfolgt die Verzögerungsstrategie, ständig kleinere Nachbesserung zu machen, damit die Behörden ihre Analysen neu aufsetzen müssen. Letztlich kann man den US-Cloud Act aber nicht wegdiskutieren und Microsoft weigert sich beharrlich einzuräumen, wie sie die Kundendaten zusätzlich für eigene Zwecke nutzen (was in ihren AGB steht und eine separate Einwilligung aller Betroffenen erfordern würde).

    Die Schulen hier haben jedenfalls Office 365 schon wieder aufgegeben. Es gab keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden als Pflichtwerkzeug, da es so ohne freiwillige Einwilligung einfach nicht geht.


    Was ich letztlich sagen will: Datenschutz ist kompliziert und es gibt selten eine einheitliche Sichtweise.

    Ich kann erklären, warum es diesen Dialog im Born gibt, ich finde ihn aber natürlich auch nervig und will ihn so nicht haben.

    Man hätte es immerhin so machen können, dass er nach kurzer Zeit selbst verschwindet, damit ein Dritter den Hinweis sehen kann und ggf. das Fahrzeug Offline schalten kann. (Quasi Opt-out statt Opt-Inn.) So machen es ja auch viele andere Hersteller. Ein eleganter, sicherlich rechtssicher machbarer Weg wäre, den Schlüssel zum Personalisieren zu nutzen.

    Leider hat VW/Cupra keines von alledem hingekriegt, nichtmal in der neuen SW 5.0 des technischen Facelifts.

    Nochmal: Aus fachlicher Sicht ist eine LTE Verbindung weder sicherer noch prinzipiell zuverlässiger als ein WLAN. Auch hat ein Automobilhersteller keinen derartigen Einfluss auf die Mobilfunknetze. Da wird nichts extra nur für Autoverbindungen anders gehandhabt. Das ist identisch zu dem was dein Handy bekommt. Nichts von wegen "besser gesteuert oder blockiert".

    Also gibt es keinen sachlichen Grund, sich auf Mobilfunk zu beschränken, außer dass ein zugängliches WLAN nicht immer vorhanden ist.


    Es ist jedenfalls für mich nicht nötig, dass das Auto für rund 5 Euro im Monat eine Mobilfunkverbindung braucht (was ich bezahlen soll!), wenn mein Handy das schon hat. Und bei der älteren Telematikgeneration lief es dann genau so, dass sich das Auto mit einem mobilen Hotspot des Handys verbunden hat. Funktionierte prächtig auch entlang der Autobahn. Hatte den Hotspot auch so getriggert, dass er mit der Bluetooth-Verbindung des Autos aktiviert wurde.
    Es mag einfacher sein, gleich alles über das Mobilfunkmodem zu leiten und es wird auch überall funktionieren und nicht nur zu Hause, aber es ist weder zwingend nötig noch alternativlos. Ich jedenfalls hätte mit den Limitationen kein Problem, wenn es mir 60 Euro im Jahr sparen würde. Als App-Nichtnutzer ist das für mich verschwendetes Geld, wenn ich doch nur Stauinfos und eine Ladeplanung möchte.


    Vor dem Hintergrund ist es eher keine Verschwörungstheorie, dass finanzielle Interessen die Entscheidung der Automobilhersteller getrieben hat. Eigentlich haben sie es in ihren Mehrwert-Dienste-Strategien ziemlich offen kommuniziert.

    Und zum Thema Sicherheit: war sagt was von Obscurity?

    Du hast das gesagt:

    Sie lassen aus gutem Grund (Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Supportbarkeit) Empfang nur über die fest verbaute eSim zu und nicht über jedes x-beliebIge WLAN.

    Der einzige unterschied in der Sicherheit ist, dass eine LTE Verbindung etwas schwieriger abzufangen ist. Das ist aber lediglich Obscurity, weil es für echte Sicherheit kein Faktor ist.

    Nachvollziehbarkeit ist übrigens auch kein Argument, weil die Datenpakete vom Mobilfunkbetreiber zum Rechenzentrum immer noch über öffentliche Netze unterwegs sind, wo alles mögliche passieren kann.