Bei EU Re-Importen, aber auch bei Vorführern erfolgt die Auslieferungsinspektion u.U. weit vor der Erstzulassung oder Kundenübergabe.
Das mag ein exotischer Fall sein, aber bei meinem alten Sharan aus Dänemark (ohne dänische Zulassung!) war dies so. Ein paar Wochen lang hatte ich nur die gesetzliche Gewährleistung des Importeurs bevor 2 Jahre nach EZ endlich die Garantieverlängerung losging.
Hatte mir VW auch schriftlich so bestätigt, dass die EZ für die ersten zwei Jahre Werksgarantie bedeutungslos ist. Es gilt das Datum der Inbetriebnahme durch den usrsprünglichen Händler. Die Anschlussgarantie hingegen geht nur von der EZ aus. Ein Problem mochte VW darin nicht erkennen.