Deswegen sollte man ihn im Winter nicht mit leerem Akku parken.
Die 40% in der Anleitung sind natürlich weit übertrieben, aber 3% sind schon sehr mutig...
Deswegen sollte man ihn im Winter nicht mit leerem Akku parken.
Die 40% in der Anleitung sind natürlich weit übertrieben, aber 3% sind schon sehr mutig...
Ah, ok, er hat lediglich die Spur korrigiert. Dann ist die Sturzänderung wohl nur ein Messfehler.
Ich hätte das aber gecheckt und ggf. gleich noch mit korrigiert, genau wie den Nachlauf rechts.
Aber wenn ausdrücklich keine Vermessung beauftragt war... Ich würde mir wünschen, er hätte zumindest darauf hingewiesen...
Was das Rippeln angeht, sind wir wieder beim eigentlichen Thema hier.
Das ist aber strenggenommen nichtmal ein Softwarefehler, da stimmen nur die Parameter der Regelung nicht ganz.
Wurde beim ID.3 schon behoben, aber Cupra hinkt da hinterher. Wäre trivial zu beheben, wenn man es denn anerkennen würde...
Sollte aber mit einer späteren Software automatisch behoben sein, da VW das in die Basissoftware übernommen haben dürfte.
Ich war dann jetzt in einem Fachbetrieb mit der neuesten Generation eines Achsvermessungsgerätes von Hunter.
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Der Sturz an der Vorderachse war aber vorher deutlich besser/homogener. Streng genommen ist er sogar außerhalb der Toleranz ("quer"). Der Nachlauf rechts passt auch nicht ganz.
Ein echter Qualitätsbetrieb war auch das nicht, auch wenn um Welten besser als der "Cupra-Partner".
Für meine Podcasts aber ideal. So kann ich vom BT-Kopfhörer zum Auto und zurück wechseln und durchgängig von der Haustür bis zum Büro meine Podcasts hören.
Für Musik sollte man sich wirklich überlegen, einen Stick mitzunehmen. Da ist aber auch Streaming nicht optimal.
Aber er wird doch trotzdem die Parkbremse am Ende aktivieren?
Die Parkbremse ist recht laut und klingt auch so wie beschrieben.
Aber der Klang sollte ja schon bekannt sein ?!?
Meines Wissens nach ist das Wartungsintervall bei Elektro unabhängig von der Laufleistung.
Also immer alle 2 Jahre, alternierend mit dem TÜV-Termin.
Als ich gehe ja mit, dass ein 58er Akku nicht gerade ideal für Langstrecke ist. Für uns ist er auch grenzwertig, aber noch tauglich.
Mit einer 77er Batterie, oder mit fast 100kWh wie in einigen sparsamen Premiumfahrzeugen (EQE/EQS/i5 *hust*) kann man aber durchaus schon von echter Langstreckentauglichkeit reden.
Ich denke, bei Richtgeschwindigkeit alle drei Stunden für 20 bis 25 Minuten laden zu müssen, sollte keine wirkliche Einschränkung gegenüber dem Verbrenner darstellen.
Und es gibt Fahrzeuge, bei denen das bereits klappt. Der 58er Born gehört aber tatsächlich nicht dazu...
Dann nimm halt die 2023er Studie des VDI. Die mussten sich selbst korrigieren (erste Studie war 2020) und kamen trotz sehr konservativer (eigentlich unrealistisch negativen
) Annahmen zum Schluss, dass Elektroautos derzeit bereits ab 90.000km ökologischer sind. Und der Trend geht eindeutig zum besseren. Der Strommix wird besser, die Batterieproduktion wird nachhaltiger, etc.
Bei einer konservativ
angenommenen Laufleistung von 200.000km und einer Haltedauer von knapp 11 Jahren, entsprechen diese konservativen
90.000km rund 5 Jahren. Womit die Fraunhofer Studie im Prinzip bestätigt ist.
Und wenn Du ernsthaft erklären willst, es besser zu wissen als der VDI und Fraunhofer, dann ist dir hier im Forum einfach nicht mehr zu helfen...
Bitte zurück zum Thema dieses Threads. Wer die VDi Studie diskutieren will kann in der Forums-Jauchegrube gerne ein eigenes Thema aufmachen. ![]()
Das ist je nach Kaufzeitpunkt und Markt unterschiedlich.
Wir hatten Ende 22 drei Jahre Verkehrsinfo kostenlos dabei (deutsches Fahrzeug).
Bei den neuen Fahrzeugen mit SW 5.x gibt es wohl auch 10 Jahre Updates (Karten, SW) was bislang nur 3 Jahre waren.
Wobei ich nichts über die Laufzeit von den Verkehrsdaten bei den neuen Modellen weiß. Vielleicht sind das ja auch 10 Jahre und galt schon ab MJ 2024 ?!?
Aber wenn die Lücke groß genug ist (meines Wissens hat sich 20 s in der Rechtsprechung etabliert) muss man rüberfahren,
Es sind tatsächlich sogar 30 Sekunden. Und das ist viel. Wer bei so einer Lücke legal nicht rüberfährt hat sich bereits drei Lichthupen und nen Rechtsüberholer eingefangen.
Zähl das nächste mal auf der Autobahn mal die Sekunden mit. Du wirst überrascht sein.
Auf der Mittelspur darf man sogar bleiben, wenn man "gelegentlich ein Fahrzeug überholt". Da reicht es also schon, wenn man den LKW am Horizont schon sehen kann und man braucht nicht nach ganz rechts rüber.
Natürlich sollte man da nicht auf sein Recht bestehen und auch mal jemanden vorbeilassen. Aber das gilt umgekehrt halt auch und man muss es akzeptieren, wenn jemand auch mal vor einem rauszieht. Die Richtgeschwindigkeit bringt halt auch Pflichten mit sich.