11kW Ladestationen, auch mobile, sind anmeldepflichtig (nicht genehmigungspflichtig) in Deutschland und anders als oft angenommen kann in besonderen Ausnahmefällen sogar die Benutzung untersagt werden. Wenn z.B. in Mehrfamilienhäusern die Zuleitung schon ausgelastet ist, kann es untersagt werden.
Sollte eine Lademöglichkeit nicht angemeldet sein und es kommt zu einem defekt durch Überlastung der Hauptzuleitung muss man für alle Schäden und Schadensersatzforderungen privat haften. Hab auch gedacht es wäre einfacher aber aus. gegebenem Anlass bin ich da etwas tiefer drin in der Materie.
stimmt so nicht - nicht anmeldepflichtig - es muss nur dem Netzbetreiber mitgeteilt werden - der kann das nicht verbieten - bis 11kw
hatten wir schon im Kona und auch im Renault Forum