Beiträge von Manny

    - Die Auswahl an Buchstaben - und Zahlenkombinationen ist kleiner weil das E auch auf das Kennzeichen passen muss

    - Militante Petrolheads könnten einen Hass auf das Auto bekommen, aber wenn sie wissen dass ein Born immer vollelektisch ist macht es dann doch keinen Unterschied

    - Wenn man das Auto sehr lange (> 30 Jahre) fahren will ist noch nicht klar, ob man sich dann zwischen E und H entscheiden muss oder ob man dann EH oder HE anbringen kann. Aber so alt sind unsere Karren ja noch nicht.

    Ähem, meinst Du diese "Probleme" ernst?


    Manny

    Ich habe bis jetzt keine negativen Erfahrungen wegen dem E-Kennzeichen gemacht und theoretisch darf man auch nur mit einem E-Kennzeichen auf einem öffentlichen Ladeplatz stehen, aber ich glaube da sieht keiner so richtig durch.

    Vorsicht, gerade heute in unserer Lokal-Zeitung:

    Eine Tesla-Fahrerin stellt ihren Tesla in eine Parkbucht mit Ladesäule, steckt das Ladekabel zum Laden ein, kein E-Zeichen. Folge: 55,00 € Knöllchen, Widerspruch zwecklos, ist "Rechtens". Irrsinn!


    Manny

    Als ich damals von meinem Bora mit relativ steiler Windschutzscheibe auf den Golf 7 umgestiegen bin, ist mir sofort aufgefallen, dass bei diesem mit flacherer Scheibe die Spiegelung des Armaturenbretts deutlich stärker war. Und jetzt kommt man mit hellem Oberflächendesign in diesem Bereich...

    Wie man das empfindet, ist natürlich bei jedem anders. Ich persönlich mag schon aus Sicherheitsgründen keine unnötige Beeinträchtigung meines Sehfeldes während des Fahrens. Ist halt so.


    Manny

    Meine Ausführungen beschreiben die juristische Auslegung, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn der eine halt schon länger mit dem Agentutmodell(?) z.B. bei BMW in Kontakt ist, ist das halt so und ändert aber garnichts am Grundsätzlichen.

    So wie es im Moment die Firmen durchziehen, gibt es eine klare Trennung von Firma(Verkäufer) und Händler(Vermittler). Und da ist die Rechtslage eindeutig. Da helfen auch keine hämischen Bemerkungen. Sie zeigen eher mangelndes Wissen.


    Manny

    Und was ist bei einer Gewährleistung durch den Hersteller heute anders? Der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Wenn der Hersteller die Gewährleistung verweigert bin ich auch bei der Rechtsabteilung des Herstellers und gehe dabei weder über Los noch bekomme ich eine Händlerkärtchen. 🤷‍♂️

    Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Gewährleistung hat eben nichts mit dem Hersteller zutun, dafür ist NUR der Verkäufer zuständig. Zum 27. mal: Gewährleistung durch den Verkäufer, Garantie durch den Hersteller, soweit er sie anbietet.

    Beim klassischen Kauf über den Händler:

    Ob der Hersteller dem Verkäufer gegenüber die Gewährleistung "gewährt", spielt überhaupt keine Rolle. Eine beliebte Masche der Händler.

    Der VERKÄUFER hat die Gewährleistung dem Käufer gegenüber zu erfüllen. Der Käufer hat keinerlei Rechte gegenüber dem Hersteller. Bei Verkäufen ab 01.01.23 besteht die Beweislastumkehr ein Jahr, das heißt, der Verkäufer(!) MUSS beweisen, dass derMangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Ich betone: beweisen. Bei dieser Juristerei dürfte der Käufer dem Händler als Verkäufer gegenüber schon bessere Karten haben als gegen einer ausgebufften Rechtsabteilung des Herstellers. Allerdings, wie auch hier zu sehen ist, kennen viele Käufer ihre Rechte überhaupt nicht.

    Mit dem Agenturmodell sind jetzt Gewährleistung und Garantie in einer Hand, wird sicherlich öfters mal ein lustiges Ping-Pong-Spiel werden, bei dem vermutlich nicht der Hersteller den Kürzeren ziehen wird.

    Ob das Ganze ein glückliche Aktion der EU war, steht auf einem anderen Blatt.


    Manny

    Vielleicht sollte man sich mal wieder ins Gedächtnis rufen, was "Agenturmodell" wirklich bedeutet.

    Jetzt ist der Händler nicht mehr der Verkäufer, sondern nur noch Vermittler. Er hat eine mehr oder weniger feste Provision und sonst keinerlei Verbindlichkeiten mehr.

    Damit ist er auch aus der ges. Gewährleistung raus, die wird jetzt von VW als Verkäufer direkt erledigt. Auch wäre VW für Preisverhandlungen zuständig, nicht mehr der Händler. Ob das für den Kunden gut oder besser ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn eine Firma etwas übernimmt, ist es logischerweise immer zu deren Gunsten. Bei einer Gewährleistungssache muß man sich jetzt mit der Rechtsabteilung von VW rumschlagen....


    Manny

    Manche Hersteller wollen doch gar nicht mit Tesla in den Preiskampf gehen. Sie wollen qualitativ hochwertige Autos anbieten, die ein entsprechendes Klientel ansprechen. Diese Statements sind keine Seltenheit und absolut nachvollziehbar wenn ihr mich fragt.

    Das sind Statements, die ich albern finde und nichts mit Marktverhalten zu tun haben. Selbst Mercedes ist mit seinem Premium-Gesülze schon am Zurückrudern. Wenn die Nachfrage einbricht, muß man reagieren, so ist und war schon immer der Markt. Ob man den Preiskampf irgendwie mitmachen will oder nicht, bestimmt die Marktsituation und nicht ein gut bezahlter Vorstand.

    Der VW-Konzern wollte doch auch nicht mitmachen und jetzt sieht man doch schon beim Born die ersten Zeichen, das das so einfach nicht geht.


    Natürlich läuft für den Privatkunden die Bafa nicht aus, aber unsere ganzen "Premium-Hersteller" oder wer sich dafür hält, lebt doch nur vom Dienstwagengeschäft.


    Manny