IMHO ist das bei einer auf Garantie oder aus Kulanz erbrachten Leistung eben genau nicht der Fall, sondern nur, wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Nachbesserung durchgeführt wurde. Den offensichtlichen Fall einer bezahlten Reparatur mal außen vor gelassen. Deswegen sollte man bei einer Reparatur i.d.R. auf Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung bestehen, zumindest im ersten Jahr, im zweiten könnte es schwieriger werden, und nicht auf eine Garantieleistung, weil dann die gesetzlichen Folgen nicht greifen.
Wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Nachbesserung erfolgt, dann beginnt für dieses Teil nach überwiegender Rechtsprechung die Sachmängelhaftung erneut zu laufen. Hier also für die Projektionseinheit, nicht für das gesamte KFZ.