Die AHK hat die Zulassung und der TÜV hatte bei der Untersuchung nix dagegen.
warum auch. AHK Nachrüstung ist eher die Regel als die Ausnahme. Besonders bei Fahrzeugen aus Asien. Da kümmert sich maximal der Importeur um die Verfügbarkeit einer AHK. Problematisch ist das nur, wenn im Serienzustand keine Anhängelasten definiert sind. Dann geht das nur mit passendem Gutachten / Einzelabnahme. Aber auch dann gehts. Deshalb darf mein Motorrad 178kg ungebremst ziehen.
Ich glaube mit etwas Geduld und mehr Fahrzeugen im Bestand wird da noch etwas brauchbares kommen. Bis dahin kommt der Fahrradträger/Anhänger halt an den Verbrenner, wenn das mal nötig ist.