Ich kenne es aus x Beispielen folgendermaßen.
Ausschlaggebend ist bei einem Leasingvertrag
die sog. Übergabe-/Übernahmebestätigung.
Der Leasingvertrag beginnt an dem zwischen
Lieferanten und dem Leasingnehmer vereinbarten
Tag der Übergabe.
Falls auf Wunsch des Leasingnehmers das Fahrzeug
vorher zugelassen wird, beginnt die Laufzeit bereits
am Tag der Zulassung.