Alles anzeigenDas mit den Rädern ist natürlich Unsinn von dir.
Sowas anzuführen ist doch Schwachsinn.
Ich spreche hier von der allgemeinen Garantie und die
kann man leicht verlieren, wenn man was an oder abbaut.
Frag mal deinen Händler, falls der was davon versteht oder
erkundige die bei Cupra.
Leider ist deine Aussage Unsinn mit der allgemeinen Garantie. Ich habe oben erläutert, wie das abläuft mit der Garantie. Du kannst gerne deinen Händler fragen, falls er etwas davon versteht, oder dich bei Cupra erkundigen. Gerne kannst du auch mal beim Mutterkonzern fragen, welche AHK die nachrüsten bei einem Fzg, welches ab Werk keine hat. Auch da werden Westfalia AHK nachgerüstet und im Zweifel unter dem Votex Label.
Solange die Montage fachgerecht und ohne Auswirkungen auf das Fahrzeug ausgeführt wird, verliert man keine Garantie. Falls der Fahrzeughersteller versucht eine Garantieverweigerung auf die AHK zu schieben, muss dies im Zweifel ein Gutachter vor Gericht nachweisen. Ist diese aber fachgerecht montiert, hat der AHK Hersteller oder oder Hersteller des E Satzes den schwarzen Peter, da diese ihre Produkte für das Fzg freigegeben haben.
Ich kann aber gerne ein anderes Beispiel anführen: Verliert man die Garantie, wenn man Felgen eines anderen Herstellers an seinem Fahrzeug montiert, wenn die vom jeweiligen Felgenhersteller für das Fahrzeug freigegeben sind, genauso, wie es die AHK seitens des AHK Herstellers ist? Denn das ist genau die selbe Situation.