HIer noch jemand mit dem gleichen Problem...
du kannst 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin eine schriftliche Frist setzen, danach "muss" innerhalb 2 Wochen geliefert werden, Sollte das nicht geschehen, hast du als Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz / Ersatzmobilität ( lt. ADAc-Anwalt ) oder kannst kostenfrei vom Vertrag zurück treten.
Habe das alles jetzt mal gemacht, es wird sich geweigert mir ein Ersatzauto auf Kulanz bereitzustellen. Schade.
Zurücktreten ergibt meistens kein Sinn da man ja eh schon sehr lange gewartet hat.
Inwiefern man einen Anspruch auf Ersatzmobilität hat, ist anscheinend nicht ganz geklärt.
Hat jemand Erfahrung mit dem Ganzen gemacht ? Wie stehen die Chancen ? Z.b. eigenständig Mietwagen buchen und Rechnung einreichen.
Mein Händler hat mir heute gesagt, dass es widersprüchliche Informationen gibt und er mal bei Seat direkt nachfragt:
"leider kommt es beim Born wegen dem MJW und der Produktionsengpässe zu Einplanungs/ Produktionsverzögerungen.
Stand heute, hat der Auftrag eine unbestätigte Produktionswoche nach den Werksferien in KW 38."
Sehr traurig.
Muss ich beim Leasing die Leasinggesellschaft (VW) oder den Händler in Verzug setzen? Weiß das jemand?
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