Ist schon seltsam, dass das einmal so und einmal so gehandhabt wird.
Mein FZ wurde am 01.03.2023 bei meinem (deutschen) Händler als Ausstellungs-FZ im Verkaufsraum ausgestellt und von mir am 16.06.2023 übernommen. Die Übernahme ist auch der Garantiebeginn.
Mich wundert, dass es auch anders ausgelegt wird. Ich hätte mich beschwert, wäre der Garantiebeginn der 01.03 oder sogar noch früher (Produktionstermin) gewesen. Zahle schliesslich auch Geld für die Garantie(Erweiterung).
Egal was ich mir kaufe, die Garantie beginnt doch üblicherweise mit der Rechnungsstellung bzw. Tag der Lieferung/Übergabe an mich.