Bei der VW-Leasing liest man das tatsächlich oft, dass glanzgedrehte Felgen komplett berechnet werden.
Getauscht wird da sicherlich keine einzige, die Fahrzeuge gehen wie begutachtet in die Vermarktung.
Ich würde mich bei dem Schaden aber in jedem Fall auf einen Rechtsstreit einlassen, da es sich hier durchaus um eine übliche Gebrauchsspur handelt und eben auch nur ein minderwert berechnet werden darf.
Darüber hinaus ist die Felge deswegen ja noch uneingeschränkt verkehrstauglich, bei Bordsteinschäden kann es da schon anders aussehen.