Beiträge von floba

    Hallo Zusammen,


    heute ist es zum zweiten mal vorgekommen, dass das Ladeziel unseres Born auf 100% steht.

    Weder ich noch meine Frau haben das aktiv umgestellt, ein versehentliches Umstellen können wir auch ausschließen.


    Beim ersten mal habe ich es beim Losfahren bemerkt das er auf 100% geladen wurde. Dann habe ich noch im Auto das Ladeziel wieder auf 90% eingestellt.

    Heute habe ich es zufällig entdeckt, als ich in der App gestöbert habe und dort wieder auf 90% umgestellt.


    Hatte schonmal jemand das gleiche Problem?

    Eine Anfrage an den Support habe ich auch schon geschrieben.


    Gruß, Florian

    Wir hatten bei unserem Born das gleiche Problem, da war er aber sicher schon mind. 12 Monate alt.

    Zuerst wollte der Serviceberater das auf die Waschstraße schieben und das es eben keine Garantie dafür gibt.

    Nach ein paar Argumenten (u.a. Inanspruchnahme Gewährleistung) hat er es dann beim nächsten Termin befestigt.

    Angeblich wohl zusätzlich geklebt, es hält jedenfalls seitdem.

    Ich glaube nicht das ein Gewährleistungsanspruch auf die Garantiearbeiten, außerhalb der Gültigkeit dieser, aus rechtlicher Sicht existiert. Ich kann mich aber auch täuschen.

    Mir fehlt aber ehrlich gesagt die Zeit und Lust das mit der Werkstatt/Cupra auszudiskutieren. Eine für beide akzeptable Lösung wurde gefunden und damit ist es für mich ok.

    Ich glaube auch nicht das die neuen bis zur Rückgabe unversehrt überlebt hätten, bei der bisherigen Lebensdauer der Teile.


    Vorsatz für das Versäumnis unterstelle ich der Werkstatt nicht, zumal Cupra mit den ganzen Garantiearbeiten der beste Kunde der Werkstatt sein dürfte.

    Bei uns ist der zweite Satz auch schon fast ein Jahr wieder defekt. Gehalten hatten die jeweils 10-12 Monate.

    Da der Serviceberater verpennt hat das rechtzeitig für die Garantie anzumelden hatte er einen Kulanzantrag gestellt.

    Dieser wurde mit 70% Material beantwortet. Der Born war zu diesem Zeitpunkt 24 Monate und 2 Tage alt.. ?(


    Da mir das Logo egal ist habe ich mit dem Autohaus abgesprochen das die Dinger so bleiben wie sie sind

    (bis zur Abgabe wären die eh wieder genauso) und das bei der Leasingrückgabe diese nicht Beanstandet werden.

    Der Restwert interessiert beim Kilometerleasing genau null.

    Es wird ein Vertrag über eine Laufzeit mit x Kilometern geschlossen. Mehrkilometer werden gemäß Vertrag berechnet und gut ist.


    Sofern da keine Deckelung im Vertrag steht passt dein Gedanke. Einzig bei Minderkilometern kenne ich eine Deckung von 10.000 km bei VW Leasing.

    Ich hatte schon einige 3 Jahres-Leasingfahrzeuge und habe die immer ohne neuen TÜV zurückgegeben ohne das da was berechnet wurde.

    Bei W&V-Verträgen bei VW ist der TÜV inklusive und wurde über den Händler dort abgerechnet.


    Aber meine Erfahrung mit BMW: die setzen wenn möglich Smart Repair an und nur eine komplette Lackierung oder Austausch der Teile wenn es nicht anders geht.


    BMW ist bei den Rückgaben wesentlich kulanter als VW. Jedenfalls nach meiner Erfahrung.

    Um mal wieder BTT zu kommen, wir sind ja nun auch schon etwas mehr als 2 Jahre mit dem Born unterwegs.

    Die hier von manchen beschriebenen Situationen kenne ich auch, jedoch zum großen Teil aus der Zeit vor dem Born. Aktuell merke ich keinen Unterschied ob nun Born oder BMW.

    Kann es sein, dass diese Diskussion ins Infantile abdriftet?


    Manny

    Da sind wir doch schon seit Seite 4 oder 5.. :/ ;)

    Selbst beim klassischen Ampelstart sind die Verbrenner in der > 250PS-Klasse schneller als der Born.

    Die Frage ist warum sollte man immer mit Vollgas losfahren.


    Ich beobachte sehr oft, egal ob mit dem Born oder dem BMW, dass ich beim Start an der Ampel häufig schnell viel Abstand zum Hintermann aufbaue obwohl ich normal beschleunige. Allein an der Reaktionszeit kann das meiner Meinung nach nicht liegen, auch wenn die wesentlichen Einfluss haben wird.

    Der Händler will garnichts, das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber und der ist auch der Anspruchsteller bei Rückgabe und Abrechnung. Auch wird da kein Neuwagen erwartet, bisher wurde bei mir nur das beanstandet was auch wirklich ein Schaden bzw. eine übermäßige Gebrauchsspur war.


    Bei glanzgedrehten Felgen gibt es zahlreiche Berichte über das vom TE genannte Vorgehen bei der Rückgabe mit beschädigten Felgen, da laut VW keine Reparatur zulässig ist.

    Man kann vorab trotzdem reparieren, eine gebrauchte oder neue Felge als Austausch nehmen oder eben den Minderwert bezahlen. Letzterer wird bei vielen Berichten aber mit dem Neupreis beziffert, was aber rechtlich gesehen nicht korrekt ist. Man wird da wohl Diskussionen und Stress haben ggf. einen Rechtsstreit.