Der Händler will garnichts, das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber und der ist auch der Anspruchsteller bei Rückgabe und Abrechnung. Auch wird da kein Neuwagen erwartet, bisher wurde bei mir nur das beanstandet was auch wirklich ein Schaden bzw. eine übermäßige Gebrauchsspur war.
Bei glanzgedrehten Felgen gibt es zahlreiche Berichte über das vom TE genannte Vorgehen bei der Rückgabe mit beschädigten Felgen, da laut VW keine Reparatur zulässig ist.
Man kann vorab trotzdem reparieren, eine gebrauchte oder neue Felge als Austausch nehmen oder eben den Minderwert bezahlen. Letzterer wird bei vielen Berichten aber mit dem Neupreis beziffert, was aber rechtlich gesehen nicht korrekt ist. Man wird da wohl Diskussionen und Stress haben ggf. einen Rechtsstreit.