Reparatur Vollkaskoschaden - wer erteilt Freigabe (Leasing)

  • Ich habe einen Schaden am Dach des Born, den ich gerne beheben lassen würde. Der Dellendoktor verlangt dafür ca. 5.000 Euro (ohne Lackierung), der Cupra-Händler 9.000 Euro (neues Dach). Ist zwar Vollkasko, doch kann sich die Schadenhöhe ja auch in der Wertminderung bemerkbar machen - und die muss ich selbst bezahlen.


    Nun das Problem: niemand fühlt sich zuständig, die Reparatur beim Dellendoktor freizugeben. Die Leasing sagt: nach Herstellervorgaben und verweist an das ausliefernde Autohaus. Das sagt: können wir nicht entscheiden. Nur, wer entscheidet dann? Oder ist es mein persönliches Risiko, ob die Reparatur bei der Rückgabe akzeptiert wird?


    Ich bin zehn Jahre Firmenwagen gefahren und der Leasinggeber musste jeder Kleinigkeit zustimmen - im Privatleasing scheint das (k)ein großes Thema zu sein.

  • box2000

    Hat den Titel des Themas von „Reparatur Vollkaskoschaden (Leasing)“ zu „Reparatur Vollkaskoschaden - wer erteilt Freigabe (Leasing)“ geändert.
  • Ich habe das einfach der Versicherung gemeldet und den Wagen in die Werkstatt des Händlers gebracht, wo ich das Fahrzeug gekauft/geleast hatte.

    Das war Privatleasing, ein Vollkaskoschaden. Jemand hat beim Parken eine Delle in die Tür gestoßen. Hatte noch keine Dashcam und wusste nicht, wer das war.

    6/2026 Cupra Born Dynamic Edition 60kWh plus HUD und Ladeboden. Sind höchst zufrieden.