Ich muss meinen nach 36 Monaten am 24.11.24 zurückgeben. TÜV wäre im November fällig, also am 24.11 nicht abgelaufen.
Muss ich den machen? Wenn es nach BMW geht bestimmt, aber rechtlich?
Maßgeblich für den TüV ist der Monat in dem er fällig wird. Wenn der TüV im Monat der Abgabe fällig ist dann musst Du ihn auch machen. Ich habe das in der Vergangenheit immer damit gelöst indem ich das Auto etwas früher abgegeben habe. Mit Folgevertrag geht das, sonst nicht.