Beiträge von EschBorn

    Das kannst Du selbst entscheiden indem Du Deinen alten Born abgibst und Dir einen neuen aus dem Modelljahr 2025 mit Softwareversion 4.0 kaufst. Und nein, Bestandsfahrzeuge mit 3.x können mangels Hardwareunterstützung nicht upgedated werden. 😊

    Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten. Rein theoretisch könnte ich doch über die myCupra-App erkennen, ob mein Born repariert ist, denn er müsste ja wieder als online angezeigt werden!? Oder sperrt die Werkstatt sofort bei Eintreffen die Online-Funktion aus Haftungsgründen. Denn ich könnte ja theoretisch das Auto aus der Ferne öffnen.

    Du kannst erkennen dass der Born online ist. Aber das sagt rein gar nicht darüber aus ob der Born vollständig repariert ist. Er ist lediglich online. Das kann er auch z.B. ohne Räder, ohne Türen und Ohne Heckklappe sein, wenn sie nicht die Batterie abgeklemmt haben. 😊

    Die leidliche Erfahrung bzgl. der Minderkilometer habe ich während Corona gehabt. 100% HomeOffice, Auto wurde während eines Jahres fast auschließlich nur zum einkaufen genutzt. Am Leasingende hatte ich einige 1000 Minderkilometer, als Erstattung gab es aufgrund der Deckelung ganze 372€.

    Das ist übel. Ich hatte dasselbe Thema 2x, einmal habe ich den Arbeitsplatz gewechselt und hatte nur noch 1/3 Fahrstrecke und dann kam Corona mit 100% Homeoffice. Beide Male hatte ich mehrere 1000 Minderkilometer. BMW hat mir einmal 1.600€ erstattet und beim zweiten Mal über 2.000€. So gehört sich das, denn Minderkilometer erwirken eine Wertsteigerung. Sich diese mittels Deckelung zu ergaunern hat für mich kriminelle Züge. Mich wundert dass die Rechtssprechung das für rechtes hält. Ich würde solch einen Vertrag nicht abschließen 👎

    Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Leasinggebern. Ich hatte weder bei VW, noch bei Audi oder Seat einen Restwert. Am Ende ist es alles VWFS. In den BMW-Verträgen gibt es ja ein "Kalkulationsblatt", ein solches existiert in den VWFS-Verträgen nicht.

    VW ist diesbezüglich aus meiner Sicht auch nicht kundenfreundlich. Minderkilometer zu Deckeln halte ich für sittenwidrig weil damit eine Partei (nämlich der Kunden) unangemessen benachteiligt wird. So einen Vertrag würde ich nicht abschließen. Und mangelnde Transparenz bei der Kalkulation auch schafft nicht gerade Vertrauen.

    Interessant. Ich habe gerade in allen bisher abgeschlossenen Verträgen nachgesehen und es steht in keinem ein kalk. Restwert.

    Er steht definitiv dann drin wenn ein risikoloses Andienungsrecht im Vertrag vereinbart ist. Das ist nämlich dann der Kaufpreis zudem man das Fahrzeug übernehmen kann. Meine Partnerin hat davon Gebrauch gemacht und ihren Mini exakt zu dem Preis gekauft, der im Leasingvertrag als Restwert vereinbart war. Damit hat sie einen Riesendeal gemacht weil der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes deutlich höher gewesen wäre. Ist kein risikoloses Andienungsrecht vereinbart ergibt sich der Restwert implizit aus der Differenz zwischen Nettodarlehensbetrag und dem vom Kunden zu zahlenden Preis (Summe aller Raten, zzgl. ggf. Leasingsonderzahlung, ggf. Zinsen und Gebühren) Das ist in allen meinen Verträgen detailliert und transparent aufgeschlüsselt. Es kommt aber vermutlich auf den Leasingeber an. Ich habe aber noch nie bei VW geleast sondern bisher nur 1x bei Volvo und 5x bei BMW und meine Partnerin 1x bei BMW (Mini).

    Also mir ist aufgefallen das es ziemlich schwankt was für die Mehrkilometer berechnet wird.


    wenn ich 5000km mehr pro Jahr nehme also insgesamt 10.000km sind das 31€ pro Monat bei einem Anbieter, soweit ich das jetzt berechnet habe kostet es mit 9ct 37,5€ mehr.


    Natürlich immer mit eingerechnet das man die 2500km Puffer ohnehin ausnutzt.

    Das ist so. Das hängt davon ab wie der jeweilige Leasingvertrag kalkuliert wurde.

    Also in meinen Leasingverträgen stand noch nie ein vereinbarter Restwert drin. Dass Mehrkilometer mehr Geld kosten als sie von vornherein zu inkludieren zeigt doch schon, dass der Leasinggeber da eher Plus macht. Also was sollten sie dann noch extra berechnen?

    Dann schau mal genau im Kleingedrucken bei der Kalkulation der Raten nach. Der im Vertrag kalkulierte Restwert stand bei mir bisher in allen 6 Leasingverträgen, die ich abgeschlossen habe und in dem meiner Partnerin. Sollte er aus Gründen der Transparenz auch, schließlich möchte ich ja wissen wie die Raten berechnet werden. Aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem im Vertrag kalkulierten Restwert zzgl.. ggf. Zinsen und Gebühren dividiert durch die Monate berechnet sich die monatliche Leasingrate.


    Und ob der der Leasinggeber dabei Plus macht ist längst nicht ausgemacht. Wenn nämlich der Restwert zu hoch kalkuliert wurde um die monatlichen Leasingraten gering zu halten, nach Vertragsende aber der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges deutlich geringer ist als angenommen (was viele Gründe haben kann…) dann macht der Leasinggeber dabei ordentlich Minus. Das kommt regelmäßig bei besonders günstigen Leasingangeboten vor um Autos abzuverkaufen.

    Der Restwert interessiert beim Kilometerleasing genau null.

    Selbstverständlich interessiert der Restwert auch beim Kilometerleasing. Die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem Restwert und dem tatsächlich ermitteltem Wert ist das was man bei Rückgabe zahlen muss. Und da spielt neben den Mehrkilometern auch der Gesamtzustand des Autos eine Rolle. Wird die Karre mit 50k Kilometern statt nur 10k Kilometern abgerockt zurück gegeben spiegelt sich das ganz sicher auch beim Zustand des Fahrzeuges wider. Der TÜV/Dekra Mann wird Dir schon sagen wie sehr der bei Rückgabe ermittelte tatsächliche Restwert vom ursprünglich kalkulierten Restwert abweicht und wie sehr das interessiert. 😂