Beiträge von Jochen_145

    Bei 30tkm/a und hauptsächlich BAB würde ich auch die 77kWh Batterie empfehlen, wenn sie finaziell möglicht ist.

    Gerade, wenn es dann doch mal schneller auf der BAB gehen muss, ist mal bei der Reichweite mit dem 58kWh Akku beschränkter.

    Wenn du zudem nicht sicherstellen kannst, dass du nach einem Umzug eine komfortable Ladelösung hast, wird das häufiger Nachladen des kleinen Akku iMA schnell "lästig".


    Zu den Packeten wurde schon einiges geschrieben, die Vorgaben umfassen schon iMa die "must-haves".


    Beats ist Geschmacksache, denn das Basis-Soundsystem ist schon ordentlich.

    Aber:

    du hast halt nur die Boxen vorn. Wenn du dir im Auto einen Raumklang wünscht, geht kein Weg um das Beats-System.

    Gerade weil du bei einem Dienstwagen wohl wenig "basteln" darfst und dir die hinteren Boxen nachrüsten könntest.

    Aber Raumklang schaft die Basis leider nicht.. (oder nicht in dem Umfang, wie ich es mir gewünscht hätte)

    Verkehrte Welt..

    Nee eigentlich nicht, denn das "Aufheizen" des Innenraums durch die anwesenden Personen wird für die Klimatiserung von BEVs berücksichtig.

    Auf diesem Weg "überheize" ich den Inneneraum nicht unnötig und spare Energie.


    Es gibt sogar Modelle, bei denen die Klimaanlage auf den Lenkwinkel guckt.

    Bei hohen Lenkwinkelgradienten wird von einer sportlichen Fahrweise ausgegangen und man reduziert die Heizleistung oder verstärkt die Kühllleistung damit dem "angestrenkten Fahrer" nicht zu warm wird..


    Das macht die MEB aber meines Wissens nicht..

    Auf der Rechnung steht halt logischerweise Modelljahr 2023 und der Preise ist der vom Modelljahr 2022.

    Wie bereits beschrieben, habe ich mit MJ2023, beantragt. Die Rechnung ist diesbezüglich identisch zu deiner.

    Den Grund habe ich ob beschreits beschrieben


    Mein Bescheid ist positiv ausgefallen und das Geld ist überwiesen worden.


    Aber es scheint wohl beides inzwischen zu funktionieren..

    Bei meiner Motorisierung dürfte das doch unabhängig vom COC

    Die 150kW Varianten sind "problemlos". da die Gutachten aus Anfang des Jahres nur diese Motorvarianten berücksichtigen konnten

    Erst mit den 170kW Motor gibt es die Probleme, da sie halt eigentlich explizit erwähnt werden müssen, damit das Gutachten gültig ist. Es ist halt eine neue Variante, die separat abgenommen werden muss.



    Habe seit heute die ALUTEC ADX.02 8x19" ET48 mit 225/45 R19 montiert

    Du hast einen MY2023..

    Wie sieht die Überdeckung des Reifen an der VA aus ?

    Ist der Reifen komplett abgedeckt oder guckt der Felgenschutz aus dem Radkasten vor ?

    ... das liegt nicht am Modelljahr (meiner ist MJ 22)

    Doch auch:

    ab MY2023 ist nur noch die Reifengrösse in der CoC, mit der der Born ausgeliefert wurde.


    Also selbst die als Ausstattungsoption erhältlichen 215/45R20 auf der 7,5J20ET44 sind nicht in der CoC, wenn du mit 19" bestellt hast.

    Bei den Firestorm entsprechend dann nur die 235iger..

    Daher denke ich, dass alles OK ist.

    Aus dem Blickwinkel der Reifengrössen, ja :thumbup:


    Bleibt das Problem, dass in dem Gutachten die 170kW Variante nicht aufgeführt ist.

    Hierzu gibt es halt die Aussagen, dass, solange die Peakleistung(en) nicht genannt werden, das Gutachten nur für die 150kW Variante erstellet wurde (siehe Verlauf dieses Threats).

    Aber das muss jeder für sich selber entscheiden, wie der dies für sich bewertet..


    War mit der COC und der Traglastbescheinigung beim TÜV um die Räder eintragen zu lassen. Nach Prüfung der Unterlagen kam der Prüfer zum Ergebnis:

    Keine Eintragung erforderlich. Alles identisch.

    Das widerspricht der Aussage des OEMs und Felgen-Inverkehrbringers (die Felge hat halt keine ABE sondern ist im Rahmen der Homologation nur für den ID.3 abgenommen)..

    Interessant, wie dein TÜV-Prüfer dies bewertet.
    Ich hoffe, dass im Fall-des-Falles die Versicherungen es ebenfalls so sehen.


    Im Verlauf des Threat kannst du lesen, dass VW-OEM Felgen beim Born eingetragen werden mussten.

    ich habe ein Bestätigung bekommen, dass ich keine Eintragung benötige und nur die ABE mitführen muss.

    Vorsicht:


    du schreibst in deiner Signatur, dass du 20" Felgen fährst.

    Jetzt guck genau in deine CoC und deinen Fahrzeugschein, ob die 19" Felgen bei dir genannt sind oder ob nur noch eine Felgengrösse beschreiben ist.


    Ist dies der Fall, hat man dich fehl-informiert, denn die ECE dieser Felge greift auf Grund der Einschränkung 51G nicht:


    51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


    Sonst musst du dich auf die ABE zurückziehen, die aber eine Eintragung der Reifen gemäss Auflage 11B erfordert


    11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    Eine Freistellung habe ich in der zitierten ABE nicht finden können..




    Daher ist die Frage nach der Eintragung der vollkommen richtig und notwendig, sowie deine CoC die 19" Felgen nicht berücksichtig.


    (dass auch hier wiedermal die Unterscheidung der Motorleistungen fehlt und somit der 170kW Born eigentlich nicht berücksichtig ist, übersehen wir mal wohlwollend ;( )

    Weiterer Unterschied vom MY2023 zu den Vorgängern:


    Laut ET-Katalog sind die haben sich die Antriebesachsen zwischen MY2022 und MY2023 für alle Leistungsstufen geändert (1EA 901 131 S/P -> 1EA 901 153 H/J)