Beiträge von Jochen_145

    In der Betriebsanleitung steht dass man auf -N - Stellung den Born nicht schieben sollte..

    Welche Version der Betriebsanleitung hast du, denn meine sagt etwas anderes:


    Solange die LV aktiv ist und nicht die Meldung "Abschleppen beschädigt Elektrosystem. Bordbuch!" im Kombi erscheint, kannst du einen BEV mit eingeschalteter Zündung und in "N" schieben oder abschleppen.


    Nur, wenn das LV-System ebenfalls "tod" ist, darf man nur sehr eingeschränkt (!) das Fahrzeug schieben oder ziehen, da der Umrichter in den AKS geht und die entstehende Energie in den passiven IGBTs des Inverters "verbrannt" wird.

    Dies kann zu Überhitzungen und dauerhaften Schäden führen.


    Das Boardbuch sagt in diesem Fall genau:


    Zitat von Boardbuch 10E012705AA, Seite 267

    Wenn die für das Abschleppen des Fahrzeugs erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, kann das Fahrzeug in Notfällen auf den eigenen Rädern abgeschleppt oder geschoben werden. Jedoch darf das Abschleppen nur mit Schrittgeschwindigkeit und maximal 100 m bis zum Abschleppwagen erfolgen

    Begründung ist, dass bei Schrittgeschwindigkeit und 100m Weg die Energie niedrig genug ist, dass der Umrichter nicht geschädigt wird.



    Warum soll man den auf N eigentlich nicht schieben?

    Wenn die Zündung an ist und das Fahrzeug in "N" steht, stellt der Inverter kein Moment.

    Dann kann auch nicht Rekuperiert werden.

    In diesem Fall kann abgeschleppt, geschoben, gezogen etc. werden.


    Nur wenn der Inverter "aus" ist, wird der aktive Kurzschluss gestellt und o.g. Problem tritt auf.


    Versuchst du in "D" zu schieben, würde das Fahrzeug beginnen zu Rekuperieren.

    Das ist solange kein Problem, wie die HV-Batterie aktiv ist und die Energie aufnehmen kann.


    Der Sonderfall, in dem in "N" nicht geschoben werden darf ist, wenn die HV-Batterie abgeschaltet ist, der Inverter einen Defekt hat, oder die 12V-Versorgung abgeworfen wurde.

    Würde für mich aber jetzt fast an Betrug grenzen wenn ich optional für was zahlen kann was so oder so verbaut ist...

    Also wenn man sich quer durch alle MEB-Konfiguratioren klickt, merkt man schnell, dass es kein einheitliches "Europa-Modell", sondern schon landesspezifische Varianten gibt.


    Da in Österreich explizit darauf hingewiesen wird, dass eine elektrische Luftheizung, Zitat: "(Achtung: keine Wärmepumpe!)", in der Serienausstatung enthalten ist, wird man dietatsächlich die Wärmepumpe zusätzlich bestellen müssen, wenn man sie in Österreich haben will.


    Gleiches gilt für die Wärmepumpe im ID.3 für das deutsche Modell überings auch.


    Damit ist die serienmässige Wärmepumpe ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Born-Variante.


    Im Gegenzug ist in Österreich das Österreich-Packet L preislich sehr attracktiv und die 5 Jahres -100.000km Garantie ist kostenfrei..



    Dass sich die Wärmepumpe finanziell kaum oder nicht rechnet wurde schon vielfach besprochen und die meisten Händler haben von der Zubuchung abgeraten.

    Warum sie jetzt in Deutschland serie ist, weiss nur der Cupra-Deutschland-Vertrieb..

    ... ich glaube mittlerweile, dass es mit dem abschaltbaren ESP zusammenhängt. Denn das ist das Einzige was die Version S von der Version F in der obigen Liste unterscheidet

    Nein, es hat mit dem Sparwarn der OEM zu tun:

    Würde das abschaltbare ESP zwingend den breiten Reifen erfordern, hätte Cupra in der o.g. Liste nicht den 215/45R20 auf der 7,5J20ET44 Felge freigegeben.


    Entsprechend spricht technisch nichts dagegen, dass man 215/50R19 auch mit ESP-off verwendet.


    Am Ende ist es deine Entscheidung, aber ein entsprechender Anruf beim TÜV wird dir helfen und Klarheit bringen..

    Sieht spannend aus bis man den preis im shop sieht...

    Ja, leider und er kann nur noch 11kW, was aber für die meinsten ausreicht.


    Schade, die Features hätten mich gereitzt, aber bei dem Preis muss der JuiceBooster2 noch lange weiter seinen Dienst verrichten.

    Soviel sind mir die Komfortzugaben dann doch nicht wert.


    Mal sehen, wo er sich dauerhaft in den Shops einpendelt, die Juice-Shop-Preise des JuiceBooster2 zahlt ja auch niemand

    Aber es ist wohl tatsächlich so, dass ich die nicht fahren darf.

    Doch, aber nur, wenn du sie per Einzelabnahme nach §21 eintragen lässt.


    Wie schon mehrfach geschrieben, gebrauchst du hierfür das Festigkeitsgutachten der Felge, dass sie die notwendige Traglast für den 77kWh-Born aufweist. Das sollte aber kein Problem sein, da diese Felge für den ID.3 keine entsprechende Einschränkung hat und als ET45 eine Freigabe für den ID.4 hat.

    Wenn dann noch die Freigängigkeit und die notwendige Radabdeckung gegeben ist, steht technisch der Einzelabnahme nichts im Wege.


    Ruf deinen TÜV an und schildere das Problem!


    Die Einzelabnahme ist zwar teuer, aber deutlich billiger, als ein 20" Radsatz + den Verlust beim Verkauf der neuen "Alten".

    Bis jetzt haben die den Born nicht im System.

    Die Sollwerte für die Fahrwerkseinstellung des Born habe ich hier schon gepostet.


    Wenn der Born noch nicht im System ist und eine händische Vorgabe der Werte nicht möglich ist, kann man den ID.3 als Basis nehmen und nach Born Vorgaben "verstimmen", damit es am Ende wieder passt.


    Vorsicht:

    der Sturz an der VA ist bei Born/ID.3/4/5 nicht einstellbar.

    Endsprechend ist es fraglich, dass der Soll-Wert des Sturzes getroffen wird.

    Also muss nur die Vorspur passend eingestellt werden.