Beiträge von Jochen_145

    Darf man die 18 Zoll Stahlwinterräder vom id.3 auf den Born fahren ?


    Schau mal in Dein COC

    Leider reicht hier die COC allein nicht aus :


    1) bei den 150kW Borns sind 18" Felgen freigegeben und ggf. in der CoC enthalten, wenn dies die ausgelieferte Serienfelge ist. Ansonst kann man die Freigabe dieser Felgengrösse über Cupra schriftlich bestätigt bekommen.


    2) Cupra gibt persé keine Stahlfelgen frei und hat bei der Homologation nur Alu-Felgen genutzt/hinterlegt. (das erfährt man aber nur, wenn man dies bei Cupra explizit anfragt, nicht aus der CoC )


    Ob dies jetzt bei einer Fahrzeugkontrolle auffällt, ist eine andere Frage, denn die Felgengrösse ist erstmal "eingetragen".

    Die Stahlfelgenhersteller ziehen sich derzeit auf den Stand zurück, dass die Stahlfelgen nur verwendet werden dürfen, wenn sie serienmässig verfügbar sind. Das ist bei Cupra leider nicht der Fall.



    Mechanisch geht's, auch bei eBoost.

    Es muss nur eingetragen werden, was ggf. eine §21 Einzelabnahme erfordert..

    Es gibt daher die Befürchtung SEAT/CUPRA könne erwägen, den zeitlichen Aufwand und die Kosten für das Update einer kleinen Zahl von Fahrzeugen zu sparen.

    Wenn dies tatsächlich so ein sollte, wäre das aber nicht der "Tod" des Fahrzeugs:


    Dass die MEB grundlegend updatefähig ist, zeigen die ID.3 -1st Modelle.

    Einzelne Fahrzeuge von Enthusiasten haben inzwischen schon die SW3.1..


    Also kann man die Alfa-Born technisch auf den aktuellen Stand bringen, wenn man die Tools zum Flashen und die entsprechenden Flash-Countainer hat.

    Das diese "irgendwie" verfügbar sind, zeigen das o.g. Beispiel


    Also wenn sich Cupra wirklich "querstellen" sollte, gibt es eine nicht offizielle Lösung.

    Man darf dann nur nicht erwarten, dass anschliessend der OTA Prozess automatisiert weiter läuft, denn der Workaround wird halt nicht auf dem Server von VW dokumiertert, damit fehlt der Trigger für mögliche OTA-Updates. Aber zur Not muss man dann wieder händisch updaten..




    Aber ganz ehrlich:

    der Update-Prozess für die SW2.3 auf SW2.4 ist bekannt (incl. Tausch der 12V-Batterie)

    Cupra unterscheidet nur in der Software der ICAS3, des ABT, der ECU und ggf. der Lenksäulen-Elektronik.


    Die entsprechenden Flashcontainer sind vorhanden, die Software kann ja in der Werkstatt geflasht werden, wenn es sein muss.


    Warum sollte es VW/Cupra es nicht hinbekommen, die Flashcontainer passend auszutauschen und den funktionierenden Update-Prozess des ID.3 zu übernehmen?


    Es ist alles da !


    Daher sehe ich dass (noch nicht) so kritisch.

    Ausser, dass das iMA unnötige Warten und die schlechte Kommunikation schon sehr nerft, wenn man davon betroffen ist :(

    Sollte dort "70.00kW / 30Min; Max. Power 150.00kW *BATTERIEKAZAPITÄT 62.0KWH*" stehen, dann wäre ja auch für diese Variante keine weitere Info außer "70 kW" in den Gutachten enthalten. Von den 150kW steht ja auch nichts in den Gutachten.

    Richtig,

    daher die Aussage, dass ein Gutachten mit nur der Dauerleistung eigentlich nicht vollständig ist (hatte ich weiter oben schon einmal so beschrieben).

    Interessanter Weise findet man diese Schreibweise auch nur in Gutachten, die vom TÜV Austria erstellt wurden. Bei Gutachten von TÜV-Nord oder -Reihnland steht 70kW(150kW) oder die Varianten in den Typen oder Auflagen.


    Ich habe hierzu auch mal die Aussage gehört, dass, wenn es nur eine Variante gibt, es "egal" ist, wenn die Peakleistung nicht geannt ist, da man ja nicht unterscheiden muss.

    Und da die meisten Gutachten vor Auslieferung der eBoost-Varianten erstellt wurden, konnte man es seinerzeit so machen..


    Ich würde mich jetzt aber nicht auf diese Aussagen stützen, da es einfach "zuviele" Gutachten gibt, die richtigerweise die PeakLeistung mit angeben, auch wenn es nur ein Modell gibt.

    Wenn mir das Autohaus, dass das Fahrzeug verkauft hat die Rial Lucca anbietet, ein weiteres großes VW-Zentrum (die in dem Fall auch für CUPRA zuständig sind) die Dezent TV Black und die eben schon genannten anderen Akteure ebenfalls Infos bestätigen und Angebote unterbreiten, kann man als Laie keinen Anlass für fehlerhafte Informationen sehen.

    Richtig,


    zu Hinterfragen ist es dann, wenn der Reifen-Händler dir beim gleichen Fahrzeug sagt, dass er nichts anbieten kann, da sein System genau diese Unterscheidungen macht.


    Am Ende zählt die Meinung eines Sachverständigen mehr, als die des Autohauses..


    Wie gesagt:

    Ich habe genau die oben genannte Ausagen (meiner hat auch 70kW Dauerleistung, damit geht´s dann!?) gegenüber TÜV und Sachverständigen angebracht und die von mir gebeschriebenen Aussagen erhalten.


    Und da am Ende ICH für mein und gerade Veränderungen (Aftermarket-Felgen) verantwortlich bin (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), wieder hole ich mich gern.

    Was jeder einzelne daraus macht, kann er dann am Ende selber entscheiden.



    Ich finde es auch sehr Schade, dass es derzeit so uneinheitlich gehandhabt wird, wenn es doch eigentlich einen eindeutigen Prozess und Beschreibung für Gutachten gibt.


    :(

    Die im Fahrzeugschein eingetragene Leistung muss mit der im Gutachten übereinstimmen -> unter P.2 /P.4 steht auch bei meiner e-Boost Variante "70"

    Mein Fahrzeugschein sagt ergänzend in der Zeile 22:

    P.2: 70.00kW / 30Min; Max. Power 170.00kW *BATTERIEKAZAPITÄT 62.0KWH*


    und genau dies steht halt nicht im Gutachten, daher ist mein eBoost mit dem Gutachten abgedeckt..


    So die Aussage von Rial, dem TÜV, RSU.de und weiteren Gutachtern.

    Wie oben zu sehen, decken die Gutachten genau diese Punkte z.B. für den ID.3 mit ab..


    Am Ende ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass er zugelassene Komponenten verbaut (hat)...



    Ich finde es schon interessant, wie unterschiedlich die Aussagen der Felgenhersteller sind (sein sollen) und gleichzeitig haben sie für andere Modelle die (notwendigen) Unterscheidungen explizit vorgenommen.

    Das hätten sie nicht gebraucht, wenn die zitierte Aussage allgemein gültig wäre..

    Ich kann nur wiederholt wiedergeben, was mir mehrere Gutachter und TÜV-Ing. beschrieben haben:


    die 30min. Dauerleistung allein reicht nicht aus, das automatisch alle Varianten, die über gleiche Dauerleistung verfügen, mit dieser berücksichtig sind.

    Entsprechend muss bei unterschiedlichen Peak-Leistung und gleicher Dauerleistung die einzelnen zugelassenen Peakleistungsvarianten genannt sein.


    Siehe dem Beispiel des ID.3 oben.


    Ist keine Peakleistung angegeben, gab es zum Zeitpunkt der Prüfung und der Gutachtenerstellung nur eine Peak-Leistungsvariante.

    Im Fall des Borns war das der 58kWh 150kW Born.


    Alle anderen Varianten sind nicht berücksichtig, solange sie nicht explizit genannt sind.


    Wer sich also alleinig mit Bezug auf die Dauerleistung eine Rad/Reifen-Kombination wählt, hat, wenn er z.B. einen eBoost fährt, eine nicht zugelasse Felge und allem, was damit verbunden sein kann..


    Alternativ kann man versuchen eine solche, technisch funktionsfähige Rad/Reifenkombination über eine Einzelabnahme nach §21 eintragen zu lassen.



    Dieses derzeit spezielle Problem ist nicht neu, wenn neue Motorvarianten auf dem Markt kommen und die Hersteller ihre Gutachten nicht schnell genug angepasst bekommen.


    Im nächsten Jahr wird sich die Situtation mit grosser Sicherheit entspannt haben.


    Leider hilft es den eBoost-Fahrern (58kWh & 77kWh) derzeit leider nicht. Alle ausreichend informierte Reifenhändler können derzeit für diese Modelle keine Aftermarket-Felgen mit Zulassung anbieten.


    Diese Aussage kannst du von unterschiedlichen Usern in diesem Threat mehrfach finden :(


    Bezieht sich diese Angabe nicht auf die Batterie Nennleistung? Daher nicht für die 77kWh Batterie zugelassen

    Nein, es wird die Motorleistung angegeben, warum mit der Angabe 70kW (170kW) beide Batterie-Varianten beschrieben würden.

    Da aber das Fahrzeuggewicht und das zGG für die Radfreigabe mit endscheidend ist, sind auch unterschiedlich schwere Fahrzeugvarianten (unterschiedliche Batterien) explizit zu nennen.


    Siehe hierzu die Beispiele aus Post #242 oder dem o.g. Beispiel des ID.3 für die Borbet-N-Felge

    Habe aber eine ABE von Felgenoutlet, die mir bestätigt, dass ich die Räder fahren darf.

    Wenn deine ABE die ist, die auf Borbet Seite gehostet ist und vom 22.8.2022 ist, ist das eigentlich nicht richtig:

    Auch hier fehlt die Unterteilung in die verschiedenen Motor/Batterie-Varianten, warum das Gutachten nur für den 58kWh 150kW Born erstellt worden sein wird.


    pasted-from-clipboard.png


    Scrollst du bis zum ID.3, siehst du wie es eigentlich ausssehn muss, wenn alle Motor/Batterie-Varianten abgenommen sind:


    pasted-from-clipboard.png


    Das das gleiche Problem, wie alle anderen derzeit haben, die einen eBoost fahren..

    Die Varianten sind noch nicht abgenommen, im Gutachten nicht erwähnt und damit nicht freigegeben :(