Ich kann nur wiederholt wiedergeben, was mir mehrere Gutachter und TÜV-Ing. beschrieben haben:
die 30min. Dauerleistung allein reicht nicht aus, das automatisch alle Varianten, die über gleiche Dauerleistung verfügen, mit dieser berücksichtig sind.
Entsprechend muss bei unterschiedlichen Peak-Leistung und gleicher Dauerleistung die einzelnen zugelassenen Peakleistungsvarianten genannt sein.
Siehe dem Beispiel des ID.3 oben.
Ist keine Peakleistung angegeben, gab es zum Zeitpunkt der Prüfung und der Gutachtenerstellung nur eine Peak-Leistungsvariante.
Im Fall des Borns war das der 58kWh 150kW Born.
Alle anderen Varianten sind nicht berücksichtig, solange sie nicht explizit genannt sind.
Wer sich also alleinig mit Bezug auf die Dauerleistung eine Rad/Reifen-Kombination wählt, hat, wenn er z.B. einen eBoost fährt, eine nicht zugelasse Felge und allem, was damit verbunden sein kann..
Alternativ kann man versuchen eine solche, technisch funktionsfähige Rad/Reifenkombination über eine Einzelabnahme nach §21 eintragen zu lassen.
Dieses derzeit spezielle Problem ist nicht neu, wenn neue Motorvarianten auf dem Markt kommen und die Hersteller ihre Gutachten nicht schnell genug angepasst bekommen.
Im nächsten Jahr wird sich die Situtation mit grosser Sicherheit entspannt haben.
Leider hilft es den eBoost-Fahrern (58kWh & 77kWh) derzeit leider nicht. Alle ausreichend informierte Reifenhändler können derzeit für diese Modelle keine Aftermarket-Felgen mit Zulassung anbieten.
Diese Aussage kannst du von unterschiedlichen Usern in diesem Threat mehrfach finden 
Bezieht sich diese Angabe nicht auf die Batterie Nennleistung? Daher nicht für die 77kWh Batterie zugelassen
Nein, es wird die Motorleistung angegeben, warum mit der Angabe 70kW (170kW) beide Batterie-Varianten beschrieben würden.
Da aber das Fahrzeuggewicht und das zGG für die Radfreigabe mit endscheidend ist, sind auch unterschiedlich schwere Fahrzeugvarianten (unterschiedliche Batterien) explizit zu nennen.
Siehe hierzu die Beispiele aus Post #242 oder dem o.g. Beispiel des ID.3 für die Borbet-N-Felge