Beiträge von Jochen_145

    Das mit der Spitzenleistung hängt unter Umständen damit zusammen, dass sich damit auch die serienmäßige Reifengröße ändert (kenn mich beim ID.3 nicht so aus).

    Nein, der ID.3 hat die gleichen Reifengrössen, wie der Born, mit Ausnahme des "Sonderreifensatzes" Firestrom.


    Es hängt damit zusammen, dass unterschiedliche Motorleistungen einzel geprüft und freigegeben werden müssen ;)

    (wie das bei den Verbrennern auch passiert und entsprechend in dem Gutachten hinterlegt ist)


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Konfiguratoren bei allen Felgenherstellern falsch sind

    Im Falle von RSU.de hat man mir das im Support auch entsprechende Frage und Hinweis für den eBoost leider so bestätigen müssen.

    Das berichtigt sich dann über Zeit, wenn du Hersteller die Gutachen nachgezogen haben.


    Die derzeitig einzige rechtsichere Lösung heisst (leider): Einzelabnahme nach §21

    X(

    Die führen in ihrem Konfigurator explizit den E-Boost mit 58 kWh und mit 77 kWh separat auf.

    Ja im Konfigurator..


    das Gutachten der von dir exemplarisch genannten Felge ist aber einheitlich (366-0019-22-WIRD/N1) und hat die Unterteilung nicht:


    pasted-from-clipboard.png


    Und genau deshalb hat mir mir gesagt, dass ich diese Felge nicht eintragungsfrei Fahren darf.


    Blättest du diese Gutachten weiter, siehst du, dass für den ID.3 die unterschiedlichen Peakleistung richtigerweise genannt werden:


    pasted-from-clipboard.png


    Also genau das, was ich beschreibe..


    Was du jetzt daraus machst, musst du entscheiden..

    Hat jemand eine Adresse von Seat Cupra , die man Anschreiben kann und wegen der Felgengröße und Reifengröße anfragen kann.

    Ich bin über den Chat auf der Cupra-Seite in Kontakt mit Cupra getreten.

    Die schriftliche Anwort kam von service@cupraofficial.de



    Möchte auf den original Firestrom Felgen, Wintereifen 215 45 20 fahre

    Ich bin gespannt, ob dir Cupra hier helfen kann, denn mir haben sie nur die möglichen Reifen/Räder-Grössen bestätigt, die Cupra für mein Modell grundlegend freigegeben hat.


    Dies umfasst z.B. die 8,0J20ET50 mit den 235/40R20 nicht, da ich kein DCC und nicht die Firestrom-Felge fahre.


    Ich behaupte, diesen Wunsch wirst du mit dem TÜV besprechen müssen, der dir die weitere Reifengrösse in die Papiere eintragen muss.

    Technisch darf das eigentlich vollem unproblematisch sein.




    Die Qualitätsmanagement-Fachkraft (QMF-TÜV) von Brock Alloy Wheels Deutschland (RC Design) schrieb mir eben per Mail, dass es definitiv nicht explizit dabei stehen muss und die RC34 somit für den Cupra mit eBoost zugelassen sind

    Interessante widersprüchliche Aussage:

    Rial, Borbet, ATS und der TÜV hat es mir anders beschrieben und mich darauf hingewiesen, dass ich mit deiner Interpretation des Gutachtens ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren würde.


    Am Ende bist du selber dafür verantwortlich und Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

    Daher ist iDR nur das erlaubt, was ausdrücklich genannt ist und nicht das, was nicht verboten wurde.


    Ich denke damit kann jeder für sich selber entscheiden wie er mit den unterschiedlichen Aussagen umgeht.


    Bleibt (bei mir) nur das Problem mit der Größe, aber das wird noch geklärt.

    Das ist das kleinest Problem, wie ich schon mehrfach jetzt beschrieben habe..

    Cupra anschreiben und für dein Fahrzeug als mögliche Rad/Reifen-Kombination bestätigen lassen

    Das ist definitiv falsch!

    Nein, ist es nicht:


    rufe bei den Herstellern an und frage nach..


    Der ID.4 GTX hat auch 77kW Dauerleistung, darf aber nicht die Felgen eines 4Motion fahren, wenn sie nicht explizit dafür freigegeben sind.


    Bei Gutachten des TÜV Nord sieht das dann so aus:

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    TÜV-Reinland hat für den Born ein Gutachten der Rial Astorga erstellt:

    pasted-from-clipboard.png


    Entsprechend gilt die Freigabe für den eBoost nur, wenn die 170kW explizit erwähnt werden.


    Auch beim Skoda Enqac wird bei den 70kW Dauerleistungsvarianten unterschieden:

    pasted-from-clipboard.png




    Das Gutachten,das ich verlinkt hatte, ist vom 30.06.2022, da gab es die 170 kW-Version schon.

    Sie war bestellbar, ausgeliefert wurde noch keiner..

    Zudem gebraucht der TÜV auch ein paar Tage, bis das Gutachten freigegeben ist. Die Abnahme am Fahrzeug musste also deutlich vor dem 30.6.2022 erfolgt sein.






    Ich wäre ja auch froh, wenn es anders wäre, aber das Reifenhändler dir derzeit keine Komplettreifen für den eBoost anbieten können, zeigt doch, dass dein Lösungweg nicht von denen angewendet wird, die es Wissen und für ihre Arbeit gerade stehen müssen.


    Und überall, wo du explizit die von dir genannten Punkte ansprichst, gibt es den Rückzieher und die Aussage, dass sie derzeit nichts im Programm haben..


    Ausser, du gehst den Weg über die Einzelabnahme :( oder verwendest die Originalefelgen..

    Bei ihm brauchen offenbar alle Kunden die Umsteigen mehr Reifen. Wenn man aus dem Stand ab und zu etwas mehr Strom gibt, geht das ziemlich auf die Reifen.

    Nicht nur das Beschleunigen aus dem Stand, sondern auch der schnelle Momentenaufbau beim Fahren belasten die Gummis beim eAuto deutlicher, als beim trägeren Verbrenner.


    Entsprechend verschleissen die Räder schneller.

    Es ist ein bekanntes Problem und mit Blick auf die Feinstaubbelastung auch nicht zu unterschätzen.


    Entsprechend entwickelt Michelin gerade an einem Reifen für e-Fahrzeuge, der deutlich weniger Verschleiss haben soll und somit weniger Feinstaub produziert.

    Und überhaupt steht bei allen maximal 70 (150) und damit bleiben mir nur 3 Optionen:

    Ja, als eBoost-Fahrer habe ich derzeit genau diese 3 Optionen (wobei in meinem Fall die 20" durch 19" zu ersätzen sind).


    Ich habe zum Glück schon mal einen TÜV-Prüfer, der mir signalisert hat, dass er meine Wunschgrösse einträgt, wenn diese "passt".

    Davon ist aber auszugehen..


    Jetzt tuen mir nurnoch die zusätzlichen Kosten "weh", die ich in dieser Höhe zuvor nicht eingeplant hatte..

    War das schon immer so eine Raketenwissenschaft? Mein letztes "Tuning mit ABE" ist paar Jahrzehnte her...

    Nein leider erst mit die aktuelle Emmissionsnormen, wie ich die letzten Tage schmerzlich feststellen musste:


    Beim Born kommen gerade zwei Dinge zusammen:


    - unterschiedliche Radreifen-Kombinationen ergeben unterschiedliche Verbräuche.

    - der Verbrauch im WLTP wird inzwischen ausstattungsspezifisch ermittelt und entsprechend deiner Ausstattung in der CoC übernommen

    - Damit fallen ersteinmal optionale Reifen-Kombinationen weg, wie sie beim MY2021/22 noch der Fall war.


    - der Born mit eBoost ist noch so neu, dass viele Felgenhersteller die Gutachten für diese Motorvariante noch nicht erstellt haben, da sie die Fahrzeuge noch garnicht hatten/haben.


    Dass ein Gutachten aber variantenspezifisch und damit Leistungsspezifisch erstellt werden muss, liegt halt an unsere Bürokratie.

    Wenn wir das Thema technisch betrachten, ist die Felgenbelastung eines 58kWh 150kW nicht höher, als ein 58kWh 170kW eBoost Born.


    Das maximale Drehmoment und die Fahrzeuggewichte, die die Belastungen der Felge deffinieren sind komplett vergleichbar...


    Beim 77kWh Born muss man dann wieder das geänderte zGG beachten.


    Was kostet so eine Einzelabnahme in etwa?

    Mir hat der TÜV kosten zwischen 150 und 200€ in Aussicht gestellt. Zudem muss der Fahrzeugschein und -Brief noch angepasst werden, das nochmals etwa 20€ (?) kostet.

    Die 20 Zoll-Felgen sind eine Sonderausstattung und keine separate Fahrzeuausführung und serienmäßig sind an der Fahrzeugausführung mit 77 kWh-Akku eben die 19-Zöller montiert.


    Alleine die Preisliste, die besagt, dass die 19 Zoll an den 170 kW-Versionen Serie sind, stellen doch eine Bestätigung von Cupra dar, dass ich sie fahren darf.

    Ist leider so nicht mehr richtig und genau der Grund, warum seit dem MY2023 nurnoch die Räder genannt sind, die bei Auslieferung auf dem Fahrzeug sind.


    Wäre die 20" Felge eine Sonderausstattung, hättest du die 19"- Standart-Felge im Schein und beide Grössen ständen ist der CoC.

    Das ist aber nicht mehr der Fall.


    Die Freigabe, dass die 19" auf deinem Modell zulässig sind, kannst du bei Cupra anfragen (s.o.).

    Ohne diese Bestätigung, die speziell für deine VIN ausgestellt wird, gilt nur das, was in deiner CoC steht.



    Die Dauerleistungsproblematik besteht bei jedem E-Fahrzeug. Meines Erachtens gelten die 70 kW Dauerleistung im Gutachten für jedes Fahrzeug, das diese Dauerleistung auch im Fahrzeugschein hat, also auch für die 170 kW-Variante. Wären sie auf die 150 kW-Variante beschränkt, müßte das explizit so im Gutachten stehen. Maßgabe im Gutachten sind aber die 70 kW Dauerleistung, die auch die 170 kW-Variante hat.

    Auch das ist nur deine Interpretation. Sachverständige und der TÜV sieht es anders.


    Entsprechend sieht du für andere e-Fahrzeuge immer, für welche Dauerleistung und welche Peak-Leistung die Felgen freigegeben sind, sowie es unterschiedliche Leistungsstufen gibt.

    Beide Leistung sind entsprechend in deinem Fahrzeugschein eingetragen.




    Das sehen die Felgenhersteller auch so

    Kann ich absolut nicht bestätigen:

    Auf der Suche nach Winterfelgen wurde ich von inzwischen drei Herstellern darauf hingewiesen, dass ich nicht einfach eine Felge suchen kann, bei der nur die Dauerleistung genannt ist und diese über die ABE oder ECE auf dem eBoost fahren kann.


    Vielfach fehlt die Unterscheidung, da das Gutachten zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, bei dem die Fahrzeuge mit mehr Peak-Leistung noch garnicht verfügbar waren.

    Entsprechend kann ein solches Gutachten/ABE/ECE die eBoost-Varianten nicht berücksichtigen, wenn sie nicht explizit genannt werden.

    Der Bericht sollte nur das Umdenken dokumentieren

    In der MQBEvo muss kein Umdenken stattfinden, nur die passen Kreutzchen in der Zubehörliste halt nicht gesetzt werden, mit man weiterhin Tasten hat.


    Daher dokumentiert dieser Bericht halt nicht, dass das Umdenken tatsächlich schon stattgefunden hat.

    Tastenlenkräder in einem ID.3/4/5 würde dies zeigen..


    Darauf sollte man hinweisen.



    Und wenn VW/Cupra ein Tastenlenkrad für MEB möchte, müssen sie nur ins Teileregal gucken. Der Skoda Enyaq hat ein Tastenlenkrad für die MEB-Platform!

    diese Lenkrad/Tasten-Form wird so niemals in einen VW / Cupra übernommen werden, sondern exklusive bei Sokda bleiben.


    Entsprechend müssen die Tastlenkräder für die Audi/Cupra/VW-MEB-Modelle neu designed werden..

    Wie gesagt, das ist möglich, aber gesehen hat man es noch nicht...

    Diese Auflage EF0 sollte sich erledigt haben, weil ja der 77kWh-Born serienmäßig mit 215/50 R19 auf 7,5 x 19 Zoll bereift ist.

    Vorsicht:

    Wenn in deiner CoC die 19" nicht beriücksichtig sind, sie entsprechend nicht im Fahrzeugschein eingetragen wurden, darfst du diese erstmal nicht fahren, da es "die" Serienbereifung nicht mehr gibt.

    Wichtig ist die Bereifung, mit die Verbrauchswerte ermittelt wurden, die in der Homologation deines (!) Models verwendet wurde. Und genau diese Grösse ist alleinig im Schein eingetragen.


    Ich habe 35 irgendwas mit Reifen für CO2 Bestimmung und 52 einen Zusatz zu 35 mit 215/45 R20 95T M+S#7,5JX20 ET44 hat aber m.E. nach auch nur mit der CO2 Bestimmung/Messung zu tun.

    Genau hiermit beschrieben.

    Da Räder verbrauchsrelevant und somit emmissionsrelevant sind, darf man nicht mehr munter zwischen Formaten wechseln.

    Bei mir stehen auch nur 20 Zoll im COC-Papier.

    Also ist deine Serienfelge die 20" und nicht die 19".


    Damit du die Felgen dennoch fahren kannst, musst du ersteinmal eine Bestätigung seitens Cupra bekommen, dass das 19" Rad ebenfalls auf deinem(!) 77kWh Born zu fahren ist.


    Dies habe ich aber auf Anfrage VIN-spezifisch schriftlich erhalten.

    Und mit dieser Bestätigung sollte dann die ECE der Felge wieder wirksam sein.



    Aber noch ein Punkt:

    das ECE-Gutachten der Brock-Felge ist nicht vollständig:

    bei der Motorleistung ist nur die Dauerleistung (70kW) angegeben.

    Damit fehlt die eigentlich notwendige Unterscheidung, ob die Felge auch für die 170kW eBoost Varianten zulässig ist oder nur auf die 150kW Variante beschränkt einsetzbar ist.


    Mit diesem Punkt kämpft im Augenblick annähert jeder eBoost-Fahrer wenn er eine Aftermarket-Alu-Felge ohne Einzelabnahme fahren will.

    Denn annähert alle ECE/ABE/Gutachten berücksichten die 170kW explizit nicht und sind auf die 150kW beschränkt.

    Und damit greift weder die ECE noch die ABE oder das Gutachten :(


    Zulässig werden solche Felgen dan nur über eine Einzelabnahme nach §21 :(


    Wahrscheinlich entspannt sich diese Situation in Zukunft wieder, da die Felgenhersteller nach und nach die Gutachten erweitern und die Varianten nachziehen.

    Das hilft vielen im Augenblick aber leider nicht :(