„Für 2024 sind höchstens 500 Millionen Euro verbindlich zugesichert
Robert Habeck zufolge sollen alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden. "Bereits bewilligte Anträge sollten aus unserer Sicht durch die Zusage des Bundeswirtschaftsministers abgedeckt sein und ausgezahlt werden, um die Akzeptanz für den Hochlauf der Elektromobilität und das Vertrauen in die Politik nicht zu gefährden", sagte Stefan Gerwens, Leiter des Ressorts Verkehr beim ADAC.
Aber was ist mit staatlichen Prämien, die bislang für 2024 vorgesehen waren? Das hängt vom rechtlichen Status des Fördertopfes ab. Die gute Nachricht für E-Autokäufer, die einen Antrag früh im kommenden Jahr stellen können: Für zumindest 500 Millionen Euro der für 2024 geplanten Prämien gilt im Etat eine Verpflichtungsermächtigung. Sie sind also bereits rechtlich verbindlich eingeplant.
Es gilt das Windhundprinzip
Zugleich gibt es keinen generellen Anspruch auf den Umweltbonus. Ob er gewährt wird, hängt unabhängig von der Haushaltssperre auch davon ab, wie viele Bundesmittel für das Programm noch verfügbar sind. Es gilt also das Windhundprinzip: Den Bonus bekommt, wer schnell genug einen Antrag stellt. Der Klima- und Transformationsfond deckelte für 2024 den Fördertopf bei 810 Millionen Euro, womit sich dem ADAC zufolge mindestens 270.000 Neufahrzeuge fördern ließen. Für 2025 sind noch 90 Millionen Euro eingeplant.
Zum Vergleich: 2023 standen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Topf ist also bereits stark geschrumpft. Im Sommer wurden 400 Millionen ins Jahr 2023 vorgezogen, was zulasten der Fördersumme für die Folgejahre ging. Und wenn Verbraucher und Hersteller richtig Pech haben, dann könnten diese 400 Millionen sogar in die bestehende Verpflichtungsermächtigung von 500 Millionen hineingerechnet werden, mutmaßt Gerwens. Dann wären für 2024 nur noch 100 Millionen Euro gesichert.“