Sie werden dann hoffentlich bescheid bekommen, wenn das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat.
Nicht unbedingt. Man darf auch unter anderem Namen die THG Quote beantragen.
Und ich glaube nicht, dass das Umweltbundesamt die Zulassung abfragt. Die verlangen, dass man nur berechtigte Beantragungen durchführt.
Also kann es durchaus Ärger geben.
Ansonsten könnte man ja für irgendwelche Fahrgestellnummern mal die THG beantragen und abwarten, was passiert. Ungefähr das tun die Vermarkter, wenn sie das nicht prüfen.