Beiträge von AuroraBlue

    Normalerweise werden doch die Beanstandungen in der Auftragsbestätigung vermerkt, den man bei Fahrzeugabgabe erhält.

    Gibt es nicht mal sowas?


    Das wäre dann wirklich blöd und eine Mahnung an jeden, nicht zu "nett" zu sein und auf was schriftlichem zu bestehen.

    Wobei diese Gewährleistungsansprüche dann beim Auftraggeber, der "Volkswagen Versicherungs Service GmbH" liegen dürften und diese nicht automatisch auf den Fahrzeugeigentümer übergehen.

    Guter Punkt. Beim Born hatten wir ja noch keinen Garantiefall, aber beim Sharan hatte ich da gar nicht drauf geachtet.

    Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass es eine unangemessene Benachteiligung wäre, wenn der VVD diese Gewährleistung nicht an den Eigentümer abtrittt. Bislang musste ich das aber noch nicht rausfinden und hoffe, dass mir das erspart bleibt.

    Da der Reifen noch immer breiter als die Felge ist und nur 2mm weiter außen steht, sollten Distanzscheiben nicht nötig sein. Da ist beim Born genug Freiraum um die Felge herum.

    Andere Felgen mit den Maßen haben sogar eine ABE. Aber wenn es nicht freigegeben ist, muss man halt zum TÜV.

    Für mich sieht das so aus, dass Borbet halt eine generische Freigabe geschrieben hat ohne weitere Prüfung oder gar Anbauversuch.

    Bei uns hier in Deutschland wurde der Fix fürs Abbiegelicht im Januar auf unseren Born eingespielt und er funktioniert.

    Da musste aber erst der Cupra-Techniker kommen, weil es sich um eine "Großhandelsmaßnahme" handelt, die nicht als TPI in der Werkstattdatenbank auftaucht.


    Ich hatte es als sicherheitskritischen und damit erheblichen Mangel direkt in Weiterstadt bei der Seat GmbH reklamiert, weswegen wir dann nach 4 Monaten und drei schriftlichen Mahnungen endlich den Technikertermin hatten.

    Bei erheblichen Mangeln hat man das Recht auf Wandlung, was dann Bewegung in die Sache brachte.

    Jetzt haben wir nur noch "normale" Mängel und da ich seit 5 Wochen auf den Technikerbericht warte, wird es wohl eine weitere Mängelrüge mit Minderungsforderung werden.

    Kurze, auf die konkrete Situation angepasste Zusammenfassung der Rechtslage (hatten wir schonmal hier im Forum):

    • Kulanz - keine Gewährleistungsverlängerung, außer die Kosten waren vergleichsweise hoch. Dann ist anzunehmen, dass es doch eine verpflichtende Nachbesserung war. (Würde ich hier so sehen)
    • Nachbesserung - Gewährleistungsverlängernd, wenn es nachweisbar ist. Dazu braucht es eine formale Mängelrüge beim Vertragspartner mit schriftlichem Anerkenntnis (kann auch als "Gewährleistung" in der Rechnung stehen). Meist kann man aber über die Kosten argumentieren (vgl. oben).
      Man kann eine neue Gewährleistung für jedes ausgetauschte Teil erwarten. Ob dies für reine Reparaturleistungen oder auch das gesamte Auto gilt, ist umstrittten.
    • Garantie (nach 2 Jahren) - Gewährleistungsverlängernd, da/wenn eine von der Garantie-Versicherung(!) bezahlte Leistung bei der Werkstatt. Dann ist die Werkstatt zu einer neuen Gewährleistung und damit ggf. Nachbesserung verpflichtet.

    Vertragspartner ist beim Cupra Neuwagen die Seat GmbH, und nicht der Vermittler im Autohaus. Bei Gebrauchtwagen ist das vertragsabhängig, teilweise auch Seat direkt, meist aber der Händler.

    Die Garantie läuft in der Regel über die Volkswagen Versicherungs Service GmbH. Die gilt als Dritter, weswegen eine Leistung dieser formal eine Reparaturbeauftragung wäre, die eine neue Gewährleistung auf die Werkstatt-Dienstleistung auslöst.

    Das lässt sich schwer sagen. Der Born wird im wesentlichen fürs Pendeln über 60km hin und 60km zurück verwendet (50% Autobahn mit viel Verkehr). Den ID.7 nehmen wir für die Langstrecke und tägliche Kurzstrecke (2*15km). Bei der Kurzstrecke dominiert dabei der Heizungsverbrauch.

    Kann man also nicht vergleichen.


    Zumindest auf der Autobahn bei 160 scheint der Verbrauch nahezu identisch zu sein, trotz des erheblichen Größen- und Gewichtsunterschieds.

    Beide zeigen mir da an der selben Stelle ca. 30kWh/100km an.


    Mit dem 77er Akku schafft man dann mit dem Tourer auf der Langstrecke bei dauerhaft mit 130km/h (Voreinstellung im Tempomat wenn frei) und Frost ca. 230km (80-10%), bei 23kWh/100km. Bei 10 Grad und trocken waren das dann schon 270km bei 20kWh/100km.

    Im Sommer sollte das in Richtung 300km gehen.

    Bei weniger als 130 geht natürlich auch mehr, aber das ist bekanntlich nicht jedermanns Sache.


    Mehr dann ggf. an anderer Stelle im Forum.

    Bei uns habe ich die Wallbox auf 4,2kW limitiert, da der PV Akku nur 5kW liefern kann.

    Trotz der höheren Ladeverluste im Vergleich zu 11kW macht das Sinn, weil der Akkustrom nochmal viel günstiger ist als der Netzstrom.

    Allerdings lädt das Auto dann tagsüber mit bis zu 11kW, wenn PV Leistung verfügbar ist.

    Eine Limitierung im Auto macht da weniger Sinn, außer man hat eine "dumme" Wallbox, die das nicht selbst steuern kann, und will die PV Nutzung dadurch zumindest etwas optimieren.