Beiträge von Silverwingrider

    An diesem Video hab ich so oft vorbeigescrollt und bin nie auf die Idee gekommen dass dieses Thema dort behandelt werden könnte. Vielen Dank fürs verlinken. Jetzt weiß ich wenigstens dass der Borm beim Rückwärtsfahren nur das VW typische Elektrogeräusch macht.

    Und das scheint so unauffällig, dass mich ein Tesla-Fahrer darauf angesprochen hat, warum mein Born beim Rückwärtsfahren denn kein Geräusch macht...

    Also alle "neuen" Maschnen 50ccm sind solange man einen Führerschein hat auf 50KMH "begrenzt" schneller dürfen die nicht fahren. Alte Kisten können wenn sie noch die alten Papiere haben sogar so schnell fahren wie sie auch schaffen.


    Das Problem dabei ist, gerade bei restaurierten Maschinen fehlen häufig die alten "Fahrzeugbriefe" und somit können die soweit ich weiß dann auch nur maximal auf 50kmh zugelassen werden. Das ist zumindest mein Kenntnisstand.


    Nur ist eben die Überarbeitung der Fahrzeugklassen und die harte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung der Klassen das Problem. Damals hat man eben nen Mopped gehabt und das Ding durfte so schnell fahren wie es konnte. Heute darf man frühestens mit 15 einen Mofa Führereschein machen der erlaubt es dann kleine Maschinen bis 50ccm aber mit einer Begrenzung auf 25kmh zu fahren. Ist eben alles streng geregelt.

    Für Führerschein AM gilt: bis 50cm³ und 45km/h bereits ab 15 Jahre möglich. Die 45km/h für die 50er Mopeds/Mokicks gelten schon seit vielen Jahren EU weit. 50km/h waren es für ein paar Jahre in Deutschland vor der Vereinheitlichung und davor sogar nur 40km/h (bis Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts). Mofa 50cm³ und 25km/h mit 15 Jahren gilt schon lange, macht aber keinen Sinn, außer dass es nur eine günstige Prüfbescheinigung und keinen Führerschein erfordert. Die alten Klasse 4 50er Kleinkrafträder erfordern einen Führerschein A1, also der für die heutigen 125er und die bekommen dann auch ein großes Kennzeichen, fahren schneller als 50. Die mit Versicherungskennzeichen ausgestatteten Simsons aus DDR Beständen fallen unter die heutige AM Klasse mit 45km/h dürfen aber gemäß Einigungsvertrag die zum Baujahr in der DDR erlaubten 60km/h fahren. Auch heute noch. Deshalb waren die nach der Wende auch im Westen durchaus beliebt. Heute nur noch für Sammler, weil die immer teurer werden.

    Zu den Führerscheinen siehe auch: https://www.zweiradfuehrerschein.de/ oder https://www.adac.de/verkehr/ru…rschein/klassen/motorrad/

    Das Auto wird erst noch gebaut, dementsprechend habe ich weder Fahrzeugschein noch CoC Papiere und mein Verkäufer ist momentan im Urlaub. Ich komme aus Deutschland, falls einen Unterschied macht.

    Und das ist genau das Problem. Ohne COC tappst Du hier im Dunkeln. Modelljahr 2022 hatte noch mehrere Felgengrößen im COC. Bei Modelljahr 2023 scheint das schon anders. Es gibt jetzt für dich ein Paar Optionen:

    Räder erst kaufen, wenn das Auto da ist. Dann passende mit ABE.

    18" Räder jetzt mit dem Risiko kaufen, dass eine Einzelabnahme erforderlich ist.

    19" Räder kaufen. (Z.b. siehe meine Signatur, die sind mit EG-ABE)

    Bei Seat nachfragen, was im COC stehen wird. Die Anfrage kannst Du vermutlich auch einfach in einen Wald schreien. Da wirst Du dann genauso viel Antwort erhalten.

    Ich rate zu Option 1. Die Wartezeit war bei meinen Felgen so kurz, da kommt's nicht drauf an.

    Viele Grüße

    Sascha

    Dass sie 300km Aushalten, davon gehe ich mal aus :)
    Ne, mir geht's eher darum welche Felgen am meisten Sinn machen für 4 Jahre leasing, was die Pflege und im worst case auch Reparatur angeht.

    Da würde ich auf die 18er Standard gehen. Nur eine Farbe, falls doch ein Kratzer rein kommt, nichts glanzgedreht und minimal mehr Gummi zwischen Schlagloch und Felgenrand.Und billiger ist es auch. Die 20er scheiden komplett aus, da habe ich schon gebrochene Felgen aufgrund eines Schlagloches gesehen. Die 19er gefallen mir optisch am Besten.

    Ich sehe es auch so, dass der VW Konzern sich mit dem Eintrag in seine Bedienungsanleitung absichert und im Falle eines Schadens darauf verweisen wird. Auch ohne solche Handbucheinträge ist das durchaus Praxis. Autogas-Nachrüster kennen das auch. Selbst bei der Nachrüstung einer über Chevrolet Deutschland vertriebenen Gasanlage und den nachträglichen Einbau damals in meinen Chevrolet Nubira ging das nur mit einer Garantieversicherung.

    Und hier liegt die nicht billige Lösung: Eine Garantieversicherung, die vom OEM ausgeschlossene Schäden übernimmt. Das fehlt hier leider in den Angeboten, die ich bislang gesehen habe.

    Das ist nicht korrekt.

    Und was wäre korrekt? Genau so wie von Hansemann beschrieben habe ich es in der Vorlesung Batterietechnik auch gelernt. Der Vollzyklus ist zwar nur ein akademischer Wert, weil er in der Praxis praktisch kaum vorkommt, er ist aber eben genau die Grundlage von Abschätzungen von Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit von Akkus.

    Da würde ich doch Mal auf Indizien für einen Heckschaden und Nachlackierung prüfen. Die Buchstaben sind bestimmt gerade nicht lieferbar. Dass das im Werk vergessen wurde kann ich mir nur schwer vorstellen.