Beiträge von Blueskin

    Bezüglich der Einstellmöglichkeiten,

    Helligkeit hat keinerlei Einfluss auf das Bild bei mir.

    Der untere macht den Rotstich extrem.

    Kontrast hat nur eine geringe Wirkung.

    Kann es sein, dass es mittlerweile (MJ25, SW 5.0) gar keine Einstellmöglichkeiten für Helligkeit, Farbe und Kontrast mehr gibt und es nur noch die eine werksseitige Einstellung (Modus "Bescheiden") gibt?

    Das Kamerabild ist - besonders bei Dunkelheit - wirklich sehr viel schlechter als bei meinen beiden vorherigen Autos (Honda und Ford) :(

    Oder habe ich gerade Doofmannswochen und übersehe etwas? Ich habe skandalöserweise sogar in der Bedienungsanleitung gesucht... Aber auch dort nichts gefunden.

    Alle Autos über 36 Monate / 25.000km p.a. Vollaausstattung BLP 50-62T€, Leasingrate lag bei den bei ca. 380€ netto.

    1) Seat Cupra Combi: Leasing Nachzahlung ca. 16.000€ (wobei ein Vandalismusschaden dabei war)

    2) Skoda Superb Combi Diesel: Leasing Nachzahlung ca. 10.000€

    3) Skoda Superb Combi IV (Hybrid): Leasing Nachzahlung 7.500€

    Deine Beispiele zeigen übrigens sehr gut einen der genannten Aspekte bezüglich Leasing auf:

    Wenn es so unglücklich bzw. teuer läuft, war im Nachhinein gesehen jegliche Überlegung, ob das Leasing nun irgendwo 50 oder 100 Euro teurer ist, ein Witz. Solche Nachzahlungen wie bei Dir werfen auch jede anfängliche Wertverlust-Kalkulation über den Haufen. :rolleyes: (Bei Dir z. B. War ja die Summe der Nachzahlungen fast so hoch wie die Summe der Leasing-Raten)


    Wie bereits geschrieben : Komplette Sicherheit hat man weder bei Kauf noch bei Leasing.


    P.S.: In dem Zusammenhang fällt mir noch etwas contra Leasing ein: Wenn es das eigene Auto ist, kann man sich selbst aussuchen, wie und wo man einen Schaden (Blech oder Innenraum etc.) reparieren lässt. Zum Beispiel Smart-Repair, freie Werkstatt, Teile aus dem freien Handel usw..

    Bei Leasing braucht man immer die Freigabe der Leasing-Gesellschaft dafür. Es sei denn, man ignoriert das nach dem Motto "was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß". Das wäre dann aber ein Verstoß gegen die Leasing-Bedingungen und wenn es dumm läuft und auffällt, macht der Leasinggeber möglicherweise bei Rückgabe eine "nicht fachgerecht durchgeführte Reparatur" geltend und das kann dann gerade nochmal richtig Geld kosten.

    Von eigenmächtigen An- und Umbauten gar nicht erst zu reden.

    Ich denke, die aktualisierten die Betriebsanleitung gerade auf das Modelljahr 2025. Das pdf bei mir ist für das Modelljahr 24.2 bis 5/2024

    Die Bedienungsanleitung für das MJ 25 habe ich mir schon im Juli oder August runterladen können.


    Ich befürchte, die gehen den Weg von VW bei den IDs, dass es die BA nur noch online über das Fahrzeugdisplay oder die App gibt und gar nicht mehr als pdf X/

    Die Herstellerbonis sind ja bekannt. Die kann man ja runterechnen. Aber ganz individuelle Rabatte eben nicht. Die kennt kaum jemand.

    So ist es. Wobei sich die zusätzlichen individuellen Rabatte im Privatkunden-Geschäft im Rahmen halten, wenn bereits der Hersteller einen hohen "serienmäßigen" Nachlass einräumt. Insbesondere im Agentur-Modell von VW/Seat/Cupra.


    Um aber wieder auf die Thematik Leasing vs. Kauf zurück zu kommen :


    Man kann gerne annehmen, dass man den im Leasing eingepreisten Wertverlust selbst besser hinbekommt, wenn man kauft und nach x Jahren wieder verkauft.

    Das kann nämlich durchaus funktionieren - insbesondere, wenn das Auto während der Nutzungsdauer kleinere Blessuren abbekommt. Dann kann man nämlich möglicherweise einen Käufer finden, der für das beschädigte Fahrzeug nur minimal weniger zahlt als für ein unbeschädigtes. Wohingegen ein Leasinggeber da i.d.R. nur wenig kulant ist.


    Das kann aber auch (ob mit oder ohne Blessuren) übel in die Hose gehen, wenn man sich bezüglich des tatsächlich zu erzielenden Verkaufspreises getäuscht hat und man die Kiste nur mit erheblichem Abschlag los wird.

    Richtig unschön kann es werden, wenn der Nachfolger schon da ist und man für den "alten" immer noch keinen Käufer gefunden hat. Das halte ich gerade bei Elektroautos aktuell für schwierig einzuschätzen, da es m. E. noch nicht abzusehen ist, wie sich der Gebrauchtmarkt entwickelt.


    Nach meiner Erfahrung mit mittlerweile 11 eigenen abgeschlossenen gewerblichen Leasings und etlichen, die ich bei Klienten einsehen konnte, halte ich persönlich(!) Leasing (mit echter km-Abrechnung, also nicht Restwertleasing!) für finanziell weniger risikoreich als den Kauf mit späterem Verkauf. Aber ich sehe auch, dass die Leasinggeber immer "pingeliger" werden bei der Rückgabe - und das sogar unabhängig davon, ob man den Nachfolger auch wieder dort least oder nicht.


    Komplette Sicherheit hat man allerdings in keiner der beiden Varianten.

    Kaufpreise sind bei Neuwagen ganz individuell. Was einer bezahlt hat weiß man erst wenn man den Kaufvertrag sieht. Alles andere ist Kaffeesatz lesen. Hier muss man vom Listenpreis ausgehen, denn der ist bekannt.

    Eben gerade nicht mehr, wenn bereits "serienmäßig" jeder einen "Umweltbonus" erhält.

    Aber ich glaube gerne, dass man das als Verkäufer eines Gebrauchten gerne so sehen möchte - oder im Nachhinein auch als Käufer.

    Bei all diesen Betrachtungen sollte man - insbesondere beim Elektroauto - den Punkt "Listenpreis" bezüglich dessen Höhe nicht so eng sehen, wenn es um das Verhältnis zum Restwert oder der Leasingrate geht.

    Auch bei Neuanschaffung rechnen die allermeisten Hersteller schon grundsätzlich einen erheblichen Nachlass ein, dem sie oft recht phantasievolle Namen geben (meist irgendwas mit Umwelt).

    So sollte man z. B. nicht glauben, man habe einen besonderen "Super-Schnapper" gemacht, wenn man einen 2 Jahre alten Gebrauchtwagen für 15.000 € "unter LISTENPREIS" bekommen hat - wenn dieser schon beim Neukauf jedem Käufer bereits ab Werk 10.000-12.000 € günstiger als der LP angeboten wurde.


    Ebenso habe ich den Eindruck, dass auch manche privaten Elektro-Gebrauchtwagen-Verkäufer gerne nach 3-4 Jahren die jahrelang üblichen 50-60 % vom reinen Listenpreis haben möchten und dabei ganz nebenbei den ursprünglich erhaltenen Umweltbonus und /oder sonstigen "serienmäßigen" Rabatt (ob jetzt vom Hersteller oder von Staat) als eigenen Verdienst betrachten und bei der Zugrundelegung des Ausgabgspreises ignorieren.


    So etwas hat vielleicht "früher" und/oder bei Verbrennern funktioniert, als man individuell einen außerordentlich hohen Rabatt heraushandeln konnte, den nicht jeder bekam. Aber wenn sowieso niemand auch nur annähernd den Listenpreis zahlt, geht diese Rechnung nicht auf.


    Okay, es gibt da natürlich andererseits auch die Chance, dass der potentielle Gebrauchtwagen-Käufer sich gar nicht richtig über die TATSÄCHLICHEN Neuwagen-Preise informiert, nur den Listenpreis sieht und dann wirklich meint, er würde ein Schnäppchen machen, wenn er dem Verkäufer nach 2 Jahren noch dessen ursprünglichen Anschaffungspreis zahlt 8)

    Wie heißt es so schön: Es steht jeden Tag....