Die Garantie läuft in der Regel über die Volkswagen Versicherungs Service GmbH. Die gilt als Dritter, weswegen eine Leistung dieser formal eine Reparaturbeauftragung wäre, die eine neue Gewährleistung auf die Werkstatt-Dienstleistung auslöst.
Wobei diese Gewährleistungsansprüche dann beim Auftraggeber, der "Volkswagen Versicherungs Service GmbH" liegen dürften und diese nicht automatisch auf den Fahrzeugeigentümer übergehen.
Kulanz - keine Gewährleistungsverlängerung, außer die Kosten waren vergleichsweise hoch. Dann ist anzunehmen, dass es doch eine verpflichtende Nachbesserung war. (Würde ich hier so sehen)
Ja, ich denke schon, dass man das annehmen kann, wenn man vom Händler über zwei Wochen ein Ersatzfahrzeug bekommt und auch noch anderes nachgebessert wurde.