Meiner Meinung nach beginnt die zweijährige Gewährleistung bei einem Teiletausch auf Gewährleistung für das getauschte Teil von neuem.
So ist es!
Ich weiß nur nicht, wie es bei der verkürzten Gewährleistung von 1 Jahr (Gebrauchtwagen). Gibt es dann zwei Jahre Gewährleistung auf Nacherfüllungen?