Hallo zusammen,
bei mir ist das Update von 1701 auf (vermutlich 1751) gescheitert:
Screenshot 2024-12-09 195809.jpg
Könnte das durch die geänderte Lane Assist Codierung von A5 kommen?
Hallo zusammen,
bei mir ist das Update von 1701 auf (vermutlich 1751) gescheitert:
Screenshot 2024-12-09 195809.jpg
Könnte das durch die geänderte Lane Assist Codierung von A5 kommen?
Zuerst wurde mir als Dauer für das Update 1:45 h angezeigt (1701 ist installiert)
Und nun:
Wenn im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Nachbesserung erfolgt, dann beginnt für dieses Teil nach überwiegender Rechtsprechung die Sachmängelhaftung erneut zu laufen. Hier also für die Projektionseinheit, nicht für das gesamte KFZ.
Was ich noch nicht weiß, wie es beim Gebrauchtwagen mit auf 1 Jahr verkürzter Gewährleistung ist. Besteht auf die Nacherfüllung dann 1 Jahr oder 2 Jahre Gewährleistung.
Gewährleistung, aber nur wenn es nachweisbar(!) eine Gewährleistungsreparatur war
Wenn man den Sachmangel per Einwurfeinschreiben beim Händler anzeigt und daraufhin ein Werststatttermin organisiert wird, dann ist das eine Nacherfüllung.
Denn man braucht dazu mindestens ein schriftliches Mangelanerkenntnis durch Cupra Deutschland in Weiterstadt
Nein, ich habe keine Geschäftsbeziehung zu diesen Heinis. Der Kaufvertrag ist mit einem Händler geschlossen. Es genügt, den Mangel dort nachweisbar anzuzeigen. Der Händler hat die Nacherfüllung zu leisten. Es ist für den Kunden irrelevant, was der Händler im nächsten Schritt mit dem Fahrzeughersteller abrechnet.
Eine Nachbesserung begründet keinen neuen bzw. verlängerten Anspruch.
Doch. Auf die Nacherfüllung (also nur die betroffene Sache) hat man wieder Gewährleistung.
Wenn nicht, dann könnte sich ja der Verkäufer mit Fusch bis an das Gewährleistungsende des (in diesem Fall) ganzen Autos hinmogeln.
Haben sich die OBCs zu MJ 2025 hin geändert?
Soll der OBC ab Unterschreiten einer bestimmten Spannung die jeweilige Phase abschalten? Wenn ja ab welcher?
Denn Du hast schon einen recht hohen Spannungsverlust.
Nur um es auszuschließen.
Meiner Meinung nach beginnt die zweijährige Gewährleistung bei einem Teiletausch auf Gewährleistung für das getauschte Teil von neuem.
So ist es!
Ich weiß nur nicht, wie es bei der verkürzten Gewährleistung von 1 Jahr (Gebrauchtwagen). Gibt es dann zwei Jahre Gewährleistung auf Nacherfüllungen?
Nein, aber ich würde die Conti-Bestellung aufrecht erhalten.
Beim nächsten Mal gibt es vielleicht schon mehr Größen.
Welche Autos haben eigentlich noch die 215/50R19 (bzw. 55R18 und 45R20)?